Die Reichsstadt Schwäbisch Hall und Wolfgang Christoph von Stetten auf Kocherstetten vergleichen ihre Differenzen hinsichtlich der von den Besitzern der Orlacher Pfarreigüter in Zottishofen bei Kauf, Tausch oder Todesfällen zu entrichtenden Laudemien dahingehend, dass auch künftig nicht, wie durch von Stetten gefordert, zehn, sondern, wie landesüblich, fünf Prozent des Liegenschaftswerts als Gebühr für den Besitzwechsel zu entrichten sein sollen (angefügt detaillierte Aufstellung der jährlichen Gült-Erträge beider Höfe in Zottishofen und der sich hieraus errechnende Gesamtwert).