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Enthält: In dem laufenden Verfahren war am 1. März 1735 bereits ein Säumnisurteil ergangen und dem Beklagten Dapper die Roggenernte gepfändet worden. Es wurde am 26.3. als Termin der 30.3. festgesetzt, an dem der Roggen für 6 Gulden pro Malter öffentlich verkauft werden sollte. Da niemand erschien, wurden die Früchte Dusterwald zugeteilt.