Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Weinsberg verkaufen mit Zustimmung Kurfürst Philipps von der Pfalz eine jährliche Gülte von 15 Gulden auf ihren Gefällen an die geistlichen Herren Johann Wacker, Johann Kühlwein (Kuelwin), Johann Roxheim, Johann Mütlin, Johann Schlierstatt (Slierstat) und Andreas Fetzer (Endres Feczer), alle sechs Vikare und Pfründner des Liebfrauenaltars des Stifts St. Peter zu Wimpfen im Tal, um empfangene 300 Gulden. Die Aussteller versichern, die Gülte jährlich zu Walpurgistag nach Wimpfen ins Tal oder auf den Berg ohne jegliche Verhinderung auszurichten. Bei Zinsversäumnis mögen die Käufer zwei oder drei Ratsherren zum näher beschriebenen Einlager in ein Wirtshaus nach Wimpfen mahnen und die Güter der Verkäufer zur Begleichung ihrer Schäden und Kosten belangen und pfänden, wobei diese den Verzicht auf jegliche Rechtmittel sowie die Schadloshaltung der Käufer erklären. Die Aussteller behalten sich den Wiederkauf der Gülte vor, wobei das Hauptgeld von 300 Gulden unter zweimonatiger Ankündigung nach Wimpfen ins Tal oder auf den Berg gereicht werden soll, und bitten Kurfürst Philipp von der Pfalz um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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