Klage wegen Verfolgung eines hanauischen Untertanen von einem nicht zuständigen Gericht. Wegen einer Forderung von 1357 Rtlr. an den Holzhändler Johann Henrich von de Wall, Vetter des einen Mitbeklagten, und seinen Vater Hermann hatten die Mitbeklagten 1691 sein mit über 100 Personen auf dem Rhein nach Holland fahrendes Holzfloß durch die brandenburgische Regierung beschlagnahmen lassen und erst nach einem Sicherheitseid (cautio stipulata de judicio sisti) wieder entlassen. Nachdem Johann Henrich von de Wall nach Hanau zurückgekehrt war, klagten die Mitbeklagten in Kleve, und obwohl der Graf sich für seinen Untertanen verwendete und die Schulden streitig waren, weil Johann Henrich von de Wall angeblich nie mit seinem Vater „in Compagnie“ gehandelt habe, wurde sein Floß erneut beschlagnahmt.
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Klage wegen Verfolgung eines hanauischen Untertanen von einem nicht zuständigen Gericht. Wegen einer Forderung von 1357 Rtlr. an den Holzhändler Johann Henrich von de Wall, Vetter des einen Mitbeklagten, und seinen Vater Hermann hatten die Mitbeklagten 1691 sein mit über 100 Personen auf dem Rhein nach Holland fahrendes Holzfloß durch die brandenburgische Regierung beschlagnahmen lassen und erst nach einem Sicherheitseid (cautio stipulata de judicio sisti) wieder entlassen. Nachdem Johann Henrich von de Wall nach Hanau zurückgekehrt war, klagten die Mitbeklagten in Kleve, und obwohl der Graf sich für seinen Untertanen verwendete und die Schulden streitig waren, weil Johann Henrich von de Wall angeblich nie mit seinem Vater „in Compagnie“ gehandelt habe, wurde sein Floß erneut beschlagnahmt.
AA 0627, 2262 - H 262/1248
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1693 - 1700 (1652 - 1697)
Enthaeltvermerke: Kläger: Philipp Reinhard Graf zu Hanau, Rieneck und Zweibrücken, Herr zu Münzenberg, Lichtenberg und Ochsenstein, Erbmarschall und Obervogt zu Straßburg Beklagter: Kurbrandenburg. Kanzler und Regierungsräte zu Kleve und Konsorten: Johann von de Wall und Johann von Stockum, beide Ratsmitglieder von Wesel (Niederwesel) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Ulrich von Gülchen 1693 - Subst.: Dr. Georg Friedrich Mueg Prokuratoren (Bekl.): Dr. Zeller (1693) - Dr. Philipp Nidderer 1693 - Subst.: Lic. Johann Konrad Albrecht Prozeßart: Mandati cassatorii et de non trahendo vel evocando ad forum extraneum incompetens nec amplius arrestando vel impediendo liberam negotiationem, sed remittendo causam ad iudicem competentem sine clausula Instanzen: RKG 1693 - 1700 (1652 - 1697) Beweismittel: Ulterius mandatum 1693 (Q 25). Protocollum iudiciale, Kleve 1692 (Q 27). Mandatum adhuc ulterius cassatorium 1693 (Q 28). Urteil Kleve 1693 (Q 40, 59 und 73). Kaufvertrag über 450 Eichenbalken 1673 (Q 65). Holzrechnungen 1671 - 1673 (Q 66 - 70). Arrestverzichtserklärung zwischen Friedrich Wilhelm von Brandenburg für Kleve und dem Erzbischof von Köln 1652 (Q 72). Rechnungen 1672 - 1673 (Q 75). Atteste der Bürgermeister von Wesel, Rees und Emmerich über Beschlagnahmungspraktiken (Q 77 - 79). Kaufvertrag (Holz) 1679 (Q 92). Zwei Wechselbriefe 1668 und 1669 (Q 93). Beschreibung: 7 cm, 300 Bl., lose; Q 1 - 93 außer 31* (Vollmacht für Dr. Zeller), Q 30 und 92 doppelt, Q 93 dreifach, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:22 MESZ