Klage wegen Verfolgung eines hanauischen Untertanen von einem nicht zuständigen Gericht. Wegen einer Forderung von 1357 Rtlr. an den Holzhändler Johann Henrich von de Wall, Vetter des einen Mitbeklagten, und seinen Vater Hermann hatten die Mitbeklagten 1691 sein mit über 100 Personen auf dem Rhein nach Holland fahrendes Holzfloß durch die brandenburgische Regierung beschlagnahmen lassen und erst nach einem Sicherheitseid (cautio stipulata de judicio sisti) wieder entlassen. Nachdem Johann Henrich von de Wall nach Hanau zurückgekehrt war, klagten die Mitbeklagten in Kleve, und obwohl der Graf sich für seinen Untertanen verwendete und die Schulden streitig waren, weil Johann Henrich von de Wall angeblich nie mit seinem Vater „in Compagnie“ gehandelt habe, wurde sein Floß erneut beschlagnahmt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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