Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Heinrich Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Margreth Hägger zu Langrain (am lanckhrain), eheliche Tochter der bereits verstorbenen Joos Hägger und Else Dabeler, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Margreth von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt aller anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren oder Städten Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Magreth, sollte sie über kurz oder lang jemals wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Mündel erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern deswegen vertragen muss.