Albrecht [II.], Römischer König, König von Ungarn, Kroatien und Böhmen, Markgraf der Lausitz, bestätigt Bürgermeister, Ratmannen und Bürgern der Stadt Luckau alle Privilegien, Handfesten und Briefe, die sie über ihre Freiheiten und Rechte von Kaiser Karl [IV.], Markgraf Jost und anderen Markgrafen der Lausitz erhalten haben, in allen Punkten, darunter auch, "das sie von der crone zu Behennen nicht sollen gescheidet werden", und gebietet dem "lantvoyto" des Markgraftums, die Bürger der Stadt Luckau bei diesen Rechten nicht zu hindern, sondern zu schützen. "Geben zu Breßlaw nach Crists geburt vierczehenhundert jar und dornach in dem achtunddreissigistem jare am nechsten mitwochen nach unser lieben frawen tage Concepcionis, unserer riche in dem ersten jare."

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