Tenger Miller, wohnhaft zu Heimerdingen in der Mühle, wegen wohlverschuldeter Sachen gef., jedoch in Anbetracht seiner Frau und Kinder und unter der Bedingung freigelassen, sich gegenüber dem Herzog und im Flecken Heimerdingen als Untertan zu verhalten, verspricht, seine Atzung zu bezahlen, jedem Geschädigten, besonders dem Bäcker zu Heimerdingen, Genüge zu tun, sein Müllerhandwerk zur Zufriedenheit derer von Heimerdingen zu treiben, gewärtig zu sein, wenn er von seiner Herrschaft gerichtlich belangt wird und schwört U. Bürge: sein Schwäher Jakob Schuhmacher, Widmaier zu Heimerdingen.