Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Bürgern zu Heidelberg, dem Goldschmied Wilhelm Kern und dessen Ehefrau Anna einerseits und Jost Baumann (Buwman) andererseits, Irrungen wegen Gütern gehalten haben, die einst Josts Ehefrau (+), Wilhelms Mutter, dem Jost zugebracht hatte und die Anna als väterliches und mütterliches Erbe forderte. Daraus sind Prozesse vor dem Heidelberger Hofgericht und Appellationen an das königliche Kammergericht erwachsen. Kurfürst Philipp hat die Parteien zur Vermeidung weiterer Kosten vor seinen Hofmeister und Kanzler sowie andere Räte geladen, die die Parteien verhört haben und denen diese die Sache zum gütlichen Ausspruch und Entscheid unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel anheimgestellt haben. Nach eingehender Unterrichtung entscheidet Kurfürst Philipp durch seine Räte, dass Jost der Gegenpartei den Hof zu Lustadt mitsamt den zugekauften Äckern, Geld, Gülte, Bau und Besserung an Haus und Scheuer, allen Rechten und Zugehörungen, mit den versessenen Zinsen und Nutzungen ¿ mit Ausnahme der letzten Ernte von den zugekauften Äckern ¿ sowie den diesbezüglichen Briefen und Registern, schließlich auch die Wiesen zu St. Ilgen (Sant Gilgen), übergeben soll. Dagegen sollen ihm Wilhelm und Anna binnen 14 Tagen 150 Gulden und weitere 150 Gulden bis Pfaffenfastnacht, zu Latein Esto Mihi genannt [10.02.1499], zahlen. Hilfsgeld und Schatzung sollen die neuen Inhaber übernehmen. Mit den Gütern sollen Wilhelm und Anna sich begnügen und auf alle weiteren Erbforderungen gegenüber Jost verzichten. Alles bisher ergangenen Prozesse und Urteile sollen abgestellt werden und kraftlos sein, beide Parteien gänzlich miteinander geschlichtet sein. Kurfürst Philipp kündigt sein Siegel an. Die Parteien versichern die unverbrüchliche Einhaltung der Artikel und bitten Kurfürst Philipp als ihren Landesfürsten um Beschirmung in diesem Vertrag. Jost und Wilhelm kündigen ihre Siegel an.