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Papst Martin IV. gestattet dem Kl. H., alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die seinen Schwestern von freier Abstammung, wenn sie in der Welt geblieben wären, zugefallen wären, mit Ausnahme der Lehengüter, in Anspruch zu nehmen und zu behalten. - "Devotionis vestre prexibus".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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