Erzbischof Johann Schweickard zu Mainz (erwählt und bestätigt) bekundet, dass er Wolf von Stetten zu Kocherstetten für diesen selbst und als Lehnsträger für dessen Geschwister Kaspar Philipp und Barbara von Stetten sowie dem Peter von Layen für diesen selbst und dessen Bruder Johann Meinhard und dem Wolf Heinrich von Egen (Ega) für dessen Ehefrau Ruffina, Maria Jakobe von Partenheim und Anna Philippine von Hardheim, die zuletzt Genannten alle Söhne und Töchter des verstorbenen Eberhard von Layen, das dottenheimische Lehen im Schüpfer Grund mit Zinsen, Gütern und Gefällen in Ober- und Unterschüpf, Uiffingen, Dainbach, Sachsenflur und Kupprichhausen zu Erblehen in absteigender Linie verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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