Dr. Heinrich Neithardt, Lehrer beider Rechte, Domherr zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, Peter Neithardt, Lehrer der weltlichen Rechte, und Mang Krafft, Bürger zu Ulm und Pfleger der Barbara Neithardt, Witwe des Konrad Krafft, und ihrer Kinder, bitten Bischof Hermann von Konstanz [Hermann III. von Breitenlandenberg] um Bestätigung einer von Konrad Krafft zu seinen Lebzeiten gestifteten Seelmesse auf dem Krafft-Altar der Ulmer Pfarrkirche zu seinem, seiner Frau, beider Geschwister, Vorfahren und Nachkommen Seelenheil. Zu diesem Zweck hat Konrad Krafft testamentarisch 100 fl. und einen jährlichen Zins von 5 fl. aus seinem Nachlass bestimmt, die sich aus folgenden Einkünften zusammensetzen: 1) 3 fl. aus den Äckern des Jakob Ostertag zu Burgau (2 Jauchert in der "Flachsbaind" im Feld gegenüber Spitz, 1 Jauchert gegen Rynshartt an Ulrich Mösch, 1 Jauchert "der Hack" im Rynshartter Feld, einem halben Jauchert an der Rynshartter Straße neben St. Martin und 1 Jauchert bei dem neuen Galgen zu Burgau neben Ulrich Maier. 2) 1 fl. aus Haus, Hofraite und Garten des Klaus Beck zu Langenau (Naw), gelegen zwischen der Epplerin und dem alten Häckler. 3) 1 fl. aus Haus, Hofraite, Stadel und Garten des Utz Karys zu Bernstadt, gelegen zwischen Burkhard von Bernstadt und dem Lutz. Die Seelmesse soll jeweils am Freitag nach der Predigt des von Meister Heinrich Neithardt, ihrem Vetter, Bruder und Schwager, gestifteten Predigtamts unter Aufsicht des Predigers gehalten werden [1437; vgl. E Neithardt Urk. Nr. 22]. Der Prediger verwaltet zugleich die Zinseinnahmen, wovon der zum Seelamt bestimmte Priester, der möglichst keine andere Pfründe innehaben soll, nach jeder Messe 1 Schilling 11 Heller bekommen soll. Ferner sind 15 Heller an den Schulmeister für drei zum Gesang bestellte Schüler auszuzahlen, für jeden nicht anwesenden Schüler sind je 5 Heller abzuziehen. Bei Nachlässigkeiten oder Krankheit des Neithardtschen Predigers soll der Kaplan von Lutz Kraffts Altar die Aufsicht führen. Abgelöste Zinse sind umgehend von den männlichen Nachkommen des Konrad Krafft und verstorbenen Hans Neithardt [+1467], Vater, Bruder und Schwager der A., zu ersetzen. Die Pflege der Stiftung fällt nach Erreichen der Volljährigkeit an den ältesten von Konrad Kraffts Söhnen, danach an die Lehensherren der Krafft'schen oder Neithardt'schen Messen. Anhängend: 1472 Aug. 31. Der Generalvikar des Bischofs Hermann von Konstanz bestätigt die Seelmessstiftung für Konrad Krafft, seine Ehefrau und Vorfahren auf dem Krafft-Altar (vulgariter der Kräfft altar) in der Ulmer Pfarrkirche, nach Bitten von Heinrich Neithardt, Domherr zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, Peter Neithardt und Mang Krafft, Pfleger der Barbara Neithardt, Witwe des Konrad Krafft, und ihrer Kinder, sowie in ihrer Funktion als Testamentsvollstrecker.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...