Philipp, Graf zu Katzenelnbogen, belehnt seinen Hofmeister und Getreuen Wilhelm von Schönborn und dessen Leibeserben als Burglehen mit folgenden Gütern: Erstens dem Haus oben am Mühlenturm in (Burg-)Schwalbach (Swailbach), zweitens mit zwei Wiesen zu Schönborn, eine gen. Dudenwese und die andere am krummen Baum, am Weg nach Bärbach, drittens mit einer Wiese zu Zeuzheim (Zuntzheim), gen. der Anspan, die früher Gemeindeweide des Dorfs gewesen ist, viertens zu Hahnstätten (Hoensteden) im Hohlenfelser (Holenfelßer) Grund nahe bei dem Dorf eine Wiese, gen. Bonen Wiese, unter der Wiese von Adam Huben gelegen, die von dem Aussteller mit 30 Gulden belegt ist, womit der Aussteller die 3 Gulden aus dem Zoll zu Kemel abgelöst hat, die als Lehen des (å) Dietrich von Schönborn davon fällig waren, fünftens mit den Gütern, die dem (å) Vater des Ausstellers von Wigand Stroß von Schönborn, der zu Hadamar wohnte, zu Hahnstätten heimgefallen waren und die zuvor mit 50 Gulden belegt waren. Dafür, daß er diese Güter nun als Eigentum hat, hat Wilhelm seinerseits folgende Eigengüter lehnspflichtig gemacht: seine Wiese zu Seelbach, gen. die hobe Wiese, und am Bruch zu Hahnstätten einen halben Morgen Weingarten bei Henen Roden und einen halben Morgen Weingarten in dem Krautgarten bei Kuno Rudel (Ruddeln). Weiter belehnt der Aussteller Johann und seine Erben zur Hälfte mit den zwei Mühlenwiesen zu Schönborn, die von den Vorfahren des Ausstellers mit 60 Gulden belegt waren, und mit dem kleinen und großen Zehnt zu Niederheim in derselben Weise wie sein Vater die mit den beiden Gilbrecht, dem Alten und Jungen, seinem Bruder und seinem Vetter in Gemeinschaft innehat. Wilhelm ist dafür verpflichtet, Mann und Burgmann des Ausstellers zu (Burg-)Schwalbach zu sein und die Lehenspflichten zu erfüllen. Er verzichtet auf alle die Lehen, die Dietrich von Schönborn von den Grafen zu Lehen getragen hatte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...