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Generalkommando XIII. A.K. (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Höchste Kommandobehörden und Höhere Stäbe >> Generalkommandos
1870-1914
Inhalt und Bewertung
Ein ständiges Oberkommando (Generalkommando) über die württ. Truppen wurde 1817 eingerichtet; mit Ausnahme der Jahre 1848-1859 und 1868-1871 war dem Kriegsminister unter dem unmittelbaren Befehl des Königs außer der Leitung der Militärverwaltung zugleich auch das Amt des Korpskommandanten übertragen. Beide Amter wurden für dauernd getrennt, als im Dezember 1871 gemäß der Militärkonvention in Stuttgart das Generalkommando XIII. A.K. errichtet wurde. Das Generalkommando war oberste Kommandobehörde im Bereich des XIII, A.K. und damit auch von wesentlicher Bedeutung für die Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses von Militär und Zivil. An seiner Spitze stand ein Kommandierender General, den der württ. König nach vorheriger Zustimmung des Bundesfeldherrn, des Kaisers, ernannte.
Die Aufgaben des Generalkommandos spiegeln sich wider in seiner Organisation:
Sektion I (Generalstab): Mobilmachung, Landesverteidigung, Ausbildung, Organisation, Übungen der Truppe und des Beurlaubtenstandes
Sektion II (Adjutantur): Persönliche Angelegenheiten, Disziplin, innerer Dienst, Waffen und Munition, Schießübungen, Ersatz, Einstellung, Entlassung, Versorgung
Sektion III: Militärgerichtliche Angelegenheiten
Sektion IV (Korpsintendantur, Sanitätsamt, Korpsstabsveterinär):
Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung und Unterbringung der
Truppen; Gesundheitspflege; tierärztliche Angelegenheiten
Der Bestand enthält im wesentlichen das Schriftgut des Generalkommandos XIII. A.K. aus der Friedenszeit vor 1914; einige Akten wurden nach Kriegsausbruch fortgeführt, darunter Gerichtsakten.
1. Zur Geschichte des Generalkommandos des XIII. Armeekorps: In der "Militär-Konvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg" vom 21./25. November 1870 wurde festgelegt, dass die "württembergischen Truppen als Teil des deutschen Bundesheeres" ein "in sich geschlossenes Armeekorps" bilden. Seit Oktober 1871 bezeichnete man die königlich württembergischen Truppen als XIII. (Bundes-)Armee-Korps. Für die "oberste Leitung aller Kommandoangelegenheiten" der württembergischen Truppen wurde ein Generalkommando eingerichtet. Anhand einer Definition ex negativo erfährt man, was das Generalkommando in Abgrenzung zur vermittelnden Verwaltungsbehörde "Kriegsministerium" in erster Linie war: eine Ausbildungsbehörde. "In den auf die Ausbildung, den Dienst [und] die Disziplin der Truppen nicht unmittelbar Bezug habenden Angelegenheiten [war] das Kriegsministerium allein kompetent." Das Generalkommando war in vier Abteilungen gegliedert: Der Generalstab (I) war vor allem für die Vorbereitung einer Mobilmachung zuständig, die Adjutantur (II) für die persönlichen Angelegenheiten und der Rechtsdienst (III) für militärgerichtliche Sachverhalte. Sektion IV bestand aus vier verschiedenen Fachbereichen: Intendant (a), Generalarzt (b), Geistlichkeit (c) und Korpsrossveterinär (d). Abteilung IV des Generalkommandos war somit unter anderem für die Garnisonen, die Gesundheitspflege, die Militärseelsorge und die Pferdekrankheiten zuständig. Alle wichtigen Personalfragen wurden ebenfalls im Herbst 1871 geklärt. Der württembergische König Karl ernannte am 29. Oktober 1871 im Einvernehmen mit Kaiser Wilhelm I. den preußischen Generalleutnant Ferdinand von Stülpnagel zum Kommandierenden General des XIII. Armeekorps. "Unter den unmittelbaren Befehlen des Kommandierenden Generals [stand] die gesamte aktive Armee [sowie die] Reserve und Landwehr, und seiner Leitung war alles anvertraut und überlassen, was auf die Ausbildung, den Dienst und die Disziplin der Truppen Bezug hat." Von 1871 bis 1918 bekleidete die militärische Führungsstelle des XIII. Armeekorps in der Regel ein preußischer Militär. Genannt seien an dieser Stelle die Generale Emil von Schwartzkoppen (1873-1878), Oskar von Lindequist (1895-1899), Ludwig von Falkenhausen (1899-1902), Conrad von Hugo (1902-1907) und Max von Fabeck (1913-1915). Eine Ausnahme bildeten die 5 Jahre von 1908 bis 1913, als General Albrecht Herzog von Württemberg, gegen den anfänglichen Widerstand Kaiser Wilhelms II., das Kommando innehatte. Als Kommandierender General gestaltete Herzog Albrecht auch das Kaisermanöver mit, das 1909 in Stuttgart stattfand. Obwohl Württemberg im Unterschied zu Baden ein eigenes Kriegsministerium besaß, machte sich der preußische Einfluss im südwestdeutschen Königreich auf verschiedenen Ebenen bemerkbar. Beispielsweise musste ein württembergischer Offizier, der Karriere machen wollte, für mindestens zwei Jahre nach Preußen. Preußische Offiziere konnten in Württemberg dagegen recht schnell aufsteigen. Erst im Zuge der sogenannten "Bebenhäuser Konvention" von 1893 änderten sich die Kommandierungs- und Beförderungsmodalitäten leicht. Letzten Endes wirkte sich das Abkommen zwischen Stuttgart und Berlin aber kaum auf die Anzahl der württembergischen Offiziere in Führungspositionen aus.
2. Bestand und Erschließung: Ein Schwerpunkt der Überlieferung des Generalkommandos stellt das Aktenmaterial zur Truppenausbildung dar. So findet man im Bestand M 33/1 zahlreiche Unterlagen zu Manövern, Armeeinspektionen und Schießübungen der Verbände des XIII. Armeekorps. Das Archivgut des Generalkommandos dokumentiert die Verwendung neuer Waffen und Kommunikationsmittel wie beispielsweise des Luftschiffes oder des Telefons. Daneben enthält der Fonds zahlreiche Unterlagen, die über den Soldatenalltag in den Garnisonstädten informieren. Im Bestand finden sich zudem Akten zu Infektionskrankheiten, Wohnungsnotständen und Gewaltdelikten. Die Unterlagen kamen nach dem Ersten Weltkrieg in die Aktenverwaltungsstelle des württembergischen Armeekorps, die 1921 als Reichsarchivzweigstelle Stuttgart dem Ressort des Reichsministeriums des Innern zugewiesen wurde. 1937 gingen die Akten an das neu gegründete Heeresarchiv Stuttgart über. Nach 1945 gelangten die Unterlagen an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Archivalien des Generalkommandos des XIII. Armeekorps wurden im Jahre 1933 erstmals grob erfasst. Regierungsoberinspektor Alfons Beiermeister fertigte lediglich ein 16-seitiges maschinenschriftliches Aktenverzeichnis an. 2019 wurde der Bestand unter Leitung von Oberarchivrat Dr. Wolfgang Mährle durch den Historiker Dr. Frederick Bacher archivfachlich erschlossen. Dabei fand eine Neusignierung statt. Der Bestand umfasst nach der Neuverzeichnung 264 Büschel.
3. Archivalien: HStASt M 1/4, Bü 1, Regulativ über die Ressortverhältnisse zwischen dem Kriegsministerium und dem Generalkommando in Württemberg HStASt M 1/5 Bü 5, Einteilung der Geschäfte beim württembergischen Generalkommando
4. Literatur: Manfred Messerschmidt, Die politische Geschichte der preußisch-deutschen Armee, in: Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939. Militärgeschichte im 19. Jahrhundert 1814-1890 (Abschnitt IV, Erster Teil), München 1979, S. 3-380. Wolfgang Mährle, Albrecht Duke of Württemberg, in: 1914-1918-online. International Encyclopedia of the First World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz, Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin 2017-06-02. Theodor Pfizer, Albrecht Herzog von Württemberg, in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken, 16 (1986), S. 338-362. Daniel Kirn, Zwischen "Verpreußung" und souveränem Staat. Die politische Kultur in Württemberg am Beispiel des Bebenhäuser Konvention von 1893, in: Florilegium Suevicum. Beiträge zur südwestdeutschen Landesgeschichte. (Festschrift für Franz Quarthal zum 65. Geburtstag), hg. v. Gerhard Fritz und Daniel Kirn, Ostfildern 2008, S. 275-292. Christian E.O. Millotat, Das preußisch-deutsche Generalstabssystem. Wurzeln, Entwicklung, Fortwirken, Zürich 2000, S. 66-85. Stuttgart, im November 2019 Dr. Frederick Bacher
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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