Claus Zimerman aus Waldenbuch [Kr. Böblingen], wegen strafbarer Handlungen gef., jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, künftig Rechtshändel mit württembergischen Untertanen und "Zugewandten" nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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