Jerg Franckh, Bürger zu Biberach, seßhaft zu Ellmannsweiler, reversiert dem Rat der Stadt Biberach bzw. Wilhelm Brandenburg, Bürgermeister, und Wolf Gräter, Bürger zu Biberach, als Vormünder des Jörg Brueder, Sohn des verstorbenen Johann Perfekt Brueder, auf die bedingte Erlaubnis, seinen Weiher zu Ellmannsweiler in ein Bau- oder Ackerfeld umzuwandeln, entgegen dem Biberacher Ratsspruch, den Weiher bei Strafe unverändert zu lassen, damit die Gemeinde Ellmannsweiler an ihrer Viehtränke, Trieb, Wunn und Weide ungekränkt bleibe. - Sr.: A. Or. (oder Abschr.), Pap. vgl. (U 60)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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