Miszellaneen: 1.) Eine zwischen der Gemeinde zu Mistlau und Philipp und Endres Schmid, Vater und Sohn, als zwei Comburgischer Untertanen allda, entstandene Streitigkeit wegen von diesen beiden Schmiden verweigerter, doppelter Gemeindienst, den die Gemeinde von ihnen gefordert, weil sie zwei Haushaltungen, mithin aus einem gleichsam zwei Höf gemacht, auch zweifach Weide- und andere Gemeinde-Nutzung genossen, so diese aber hoc praetexta widerfochten, ob sie schon zwei Haushaltungen daraus gemacht und nicht praestiert, daher sie von der Gemeinde etliche Male vertrunken worden, bis die Kosten auf 12 Gulden gelaufen, welches sie beide aber durchaus nicht zahlen wollen, deswegen diese Sache endlich zwischen beiden Kanzleien Langenburg und Comburg ziemlich lang ventiliert und controvertiert worden; 2.) der von einem anderen Comburger Untertanen allda, namens Hans Wegelin, gebrauchte Betrug des daselbstigen Zehnts und gegen den Hohenlohischen Schultheißen verübten Unmanieren, deswegen vom Amt Kirchberg die Stellung bei Comburg begehrte und er um drei Gulden gestraft worden; 3.) desgleichen die begehrte Stellung von Hans Heinrich Herz und Georg Grombach von Allmerspann, weil sie gegen die Hohenlohische Forstordnung im Geißholz pecciert (verstoßen), die aber von Comburg nimmer zugelassen werden wollen, vorgebend, dass man vorgedachten Wegelin bei seiner geschehenen Stellung zu hart traktiert; 4.) der Streit zwischen Hans Naser, Comburgischer, und Michel Keiser, Langenburgischer Untertan wegen eines Bergs mit Holz, den der Keiser als in sein Gut angesprochen, Naser aber allschon in die 20 Jahre in Besitz gehabt, deswegen Comburg justam et quodam possesionem vorgeschützt, Keiser aber ein Schiedführung auf Unrechts-Kosten darüber haben wollen; wobei Abschrift von dem Mistlauer Gemeindsbrief, ebenso Abschrift desgleichen Briefs wegen des Geiß- und anderen Gemein-Hölzern zu finden.