Revers: Das Kapitel St. Gumprecht-Stifts zu Onolzbach reversiert über erstgedachten Zins- und Gült-Kauf zu Wittelshoven und dass ersagtes Haus, Hof und Gut weder mit Steuern, Diensten, Frohnen noch sonst in keine Weise beschwert werden solle.

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Staatsarchiv Nürnberg