Chuntz Müll zu Schlehing (1), Sohn des Andre, verkauft auch im Namen seiner Ehefrau an Lienhart Glarher, Bürger zu Traunstain (2), und seine Ehefrau ein Pfund Ewiggeld von seiner Herrengnad und seinem Baumannsrecht auf dem Krueglersguet zu Schleching in Grassawer (3) Pfarrei und Marckhartstainer (4) Gericht. Der Betrag ist jährlich acht Tag vor oder nach dem 29. September [St. Michael] fällig. Im Verzugsfall besteht ein Pfändungsrecht der Käufer auf dem gesamten Besitz der Verkäufer. Müll leistet Gewährschaft für die jährliche Zahlung des Betrags, behält sich jedoch ein Rückkaufsrecht für die nächsten 15 Jahre vor. Zeugen: Görig Puechner, Bürger zu Traunstein, Zacherias Alltenhaimer, Lehenpropst, Ulrich Tonawer im Marquartsteiner Gericht. Siegler: S: Keller, Polay, Anwalt d. Dompropstes

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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