Ausspruch Friedrichs Bischofs zu Eichstätt zwischen Johann und Friedrich Burggrafen zu Nürnberg auf einer - und Ludwig und Friedrich Grafen zu Oettingen auf der andern Seite, wegen des Geleits zu Wirnach, des Geleits zu Schobdach gegen Teusendingen und des Geleits zu Kurzheim, Sammenheim und Dietenheim gegen Gunzenhausen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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