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Klage des Schneiders Johan Ortman ./. den Sadelmacher Herman zur Mollen. Streit um das Eigentum an der Mauer zwischen den Häusern der Parteien. Kläger nennt die ganze Mauer sein Eigen; Beklagter nimmt die Hälfte in Anspruch. Kläger hat sein Haus i. J. 1583 von dem Gografen Henrich Snadtboem und Frau Anna N. in Telgte gekauft. Es liegt in Martini hinter der alten Scharne zwischen Häusern des M. Johan Messing (jetzt Haus des Beklagten) und des Bäckers Cyriakus Hense. Früher gehörte es dem Kemner Johan Ossenbrügge, als dessen Erben (1566) Bockhorst, Ossenbrügge, Lobach und Daem Ryke genannt werden.

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Stadtarchiv Münster
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