Die Herzöge Stephan [III.], Friedrich und Johann [II.] von Bayern bestätigen dem Kloster Seeon angesichts der großen Schäden, die dieses auf seinen Gütern und Urbaren wegen unrechtmäßiger Bau- bzw. Erbrechtsansprüche erlitten hat, dass niemand einen Anspruch auf das Bau- oder Erbrecht an Gütern [des Klosters] in Ober- oder Niederbayern haben soll, es sei denn, er besitzt darüber ein durch den Abt und Konvent besiegelte Urkunde. S1: Herzog Stephan III. v. Bayern, S2: Herzog Friedrich v. Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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