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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt der Raugrafenwitwe Margarete von Bettemburg den Empfang ihres Schreibens, mit dem sie den Tod ihres Ehemanns, des Raugrafen Reinhard, mitteilt und bittet, Philipp möge dessen Helfer in seiner Fehde gegen den Kurfürsten nicht weiter verfolgen ("ußsorgen") und die Gefangenen freilassen. Obwohl der Raugraf zu seinen Lebzeiten mutwilligerweise Feindseligkeiten eröffnet habe und Philipp mit ihm, wäre er am Leben geblieben, keineswegs einen Vertrag geschlossen hätte, ohne ihm seinen Willen aufzuzwingen, so will er doch die Bitte der Witwe erhören und dessen Helfer, wie sie in den ihm übersandten Fehdebriefen erscheinen, nicht weiter verfolgen ("ußsorgen laijßen"), sofern sie nicht noch nach dem Tod des Raugrafen ihm oder den Seinigen Schaden zugefügt haben. Von den Gefangenen, um deren Freilassung sie gebeten hat, hat sich keiner gestellt, so dass eine Freilassung nicht nötig ist. "Datum Heidelberg uff mondach nach Medardi" [14]]86. (Vidimus des Ritters Johann von Dommarien, Hauptmann und Propst zu Luxemburg, von 1486 Juni 20)

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Landesarchiv Speyer
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