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Kaspar Tober, Bürger zu Gmünd, dem Barbara Bücklerin gestattet hat, an seinem neugebauten, dem ihrigen gegenüber liegenden Haus etliche Läden durch die Wand, so eine blinde sein sollte, zu machen, verpflichtet sich, nichts zu ihrem Schaden hinaus zu schütten oder zu werfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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