Bartholomäus Mohr (More), Bürger zu Würzburg, und seine Ehefrau Ursula bekennen: Abt Michael [Leyser], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihnen erlaubt, einen jährlichen Zins von 56,5 Pfennigen gegen Bezahlung von 5 Gulden und 3 Pfund von einem Werd in der Gemarkung Würzburg abzulösen. Obereigentümer des Werds bleibt aber weiterhin das Kloster St. Stephan, dem die Eheleute davon jährlich 1 Fastnachtshuhn entrichten müssen. Außerdem haben sie in Veränderungsfällen den üblichen Handlohn zu bezahlen. Auf Bitte der Eheleute siegeln Peter von Randersacker und Adam Schenk von Schenkenstein. Der geben ist vff freytag nach Scholastica der heyligen junckfrawen 1530. Aussteller: Bartholomäus und Ursula Mohr. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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