Georg Ludwig von Zylnhardt zu Widdern bekundet, dass er Schweickard von Gemmingen zu Presteneck eine jährlich zu Martini [= 11. November] nach Presteneck fällige Gült in Höhe von 12 ½ Gulden fränkischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 250 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt seinen Besitz zu Widdern sowie seine Hälfte an den leibeigenen Leuten, die er gemeinsam mit seinem Vetter Johann Gebhard von Zylnhardt zu Ettlingen (Erttlingen) hat, zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt mit vierteljähriger Kündigung auf Martini vorbehalten.