In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Korrespondenz >> Griechische Behörden >> Korrespondenz mit griechischen Behörden
10.11.1934
Auf Grundlage der 17. Sitzung des Archäologische Rats gestattet der Minister Professor Karo die Ausfuhr von antiken Tongefäßen, die nicht relevant für die staatlichen Museen Griechenlands sind. Ausgenommen davon werden eine Amphore und ein Skyphos, die vom Antikenhändler Herrn Martinou für 1500 Drachmen gekauft wurden. Diese werden gemäß dem Antikengesetz 5351 von den staatlichen Museen gekauft. Weitere fragmentierte Gefäße in den Kisten werden von seiner Behörde untersucht werden.
Urheber/Bestandsbildner: Rallis, Petros
Urheber/Bestandsbildner: Oikonomos, Geōrgios P.
1 Blatt [1 S.], 29,9x20cm
Dokument
Sprache: Griechisch; Schrift: Griechisch
Maschinenschriftliche Unterschrift der Ministers Rallis sowie hand- und maschinenschriftliche Unterschrift des Direktors der Abteilung Archäologie Oikonomos.
Rallis, Petros - Urheber/Bestandsbildner
Oikonomos, Geōrgios P. - Urheber/Bestandsbildner
Karo, Georg
Erschlossen und digitalisiert im Rahmen des Projekts ARCHAthen - Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnr. 443011404.
Rechteinhaber: Deutsches Archäologisches Institut - Bitte nennen Sie bei der Weiterverwendung unserer Digitalisate als Quelle: Deutsches Archäologisches Institut, Athen, Archiv.