Zeyr Stumpp zu Großheppach, zu Schorndorf gef., weil er auf Anstiften anderer während der Predigt die Ehefrau des Pfarrers aufgefordert hatte, aus der Kirche herauszukommen, jedoch auf Bitten seiner Freunde und Gönner wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, auch sich einer abermaligen Gefangennahme nicht zu entziehen, falls sich erweisen sollte, dass er an der Abfassung jenes dem Pfarrer auf die Kanzel gelegten Schmähbriefes beteiligt war.