Gherdruth Reynekynck, Priorin, und der Konvent des Klosters bei St. Marien auf der Neustadt Lemgo vom Augustinerorden unter dem Gehorsam der Predigerbrüder beurkunden, daß Johan Gotschalke, Priester des Stifts zu Paderborn, mit Zustimmung des Konvents zu Ehren Gottes, der Jungfrau Maria, des Apostels Andreas, aller himmlischen Heerscharen, seiner und seine Eltern Seele eine Kommende gestiftet und sie ausgestattet habe mit einer jährlichen Rente von einem Malter Hafer von dem Ötternbrink (Ottenbrincke) und 9 Scheffel Hafer vom anderen Lande nach dem von den Quaditzen besiegelten Brief, ferner mit 1 Malter Roggen und 1 Malter Hafer in dem Zehnten zu Oldendorf (Oldentorp), 2 Malter Hafer von 8 Stück Land vor der Merke vor Lemgo bei dem Bredeneykes Weg, einem Garten bei dem Steinweg auf der Nordseite bei Alberdes Vogedinges Garten außerhalb der Lemgoer Osterpforte, ferner 14 Schillinge jährlich aus Godschalk Rodewyghes Haus bei dem Kirchhof der alten Stadt Lemgo, einem kleinen Garten vor Blomberg vor der neuen Pforte, ferner mit einem Brief von 24 Gulden versiegelt von Henrick Quadites aus dem Dreckhof und Gronhof auf 21 Scheffel Korn. Diese Briefe und die Fundation über die Memorie werden im Konvent aufbewahrt. Der Stifter der Kommende hat sich die Präsentation vorbehalten und die Ausstattung des Priesters, die hier vorgeschrieben ist. Falls nach seinem Tode niemand aus seinem Geschlecht vorhanden ist, soll man einen armen Priester präsentieren und diese Präsentation hat die Kellerjungfer. Vorschriften über die Messen in der Marienkirche vor dem Altar St. Stephans zu Ehren Gottschalks und seiner Eltern wöchtentlich und die jährliche Vigilie mit Entschädigungen für die Priester und den Küster. Bestätigt von Johannes, Offizial der Paderborner Kurie. Besiegelt von dem Offizial, dem Kloster und Johann Gottschalk. Datum anno domini 1500 ipso die Johannis baptiste. Original auf Pergament mit drei anhängenden Siegeln (Siegel 1 und 2 abgefallen).