Urfehde Nr. 84
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7160
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1527 Mai 22
Regest: Barthlome Drechsel genannt Türckh, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen um Wohlverschulden (= wie er verdiente) gelegen ist, weil er zu Reutlingen auf freier Strasse eine Mannsperson mit frevenlichen Worten angesprochen, was sie hier stehe und warum sie nicht zu ihrem Weib gehe, und ihr dabei mit bösen, ungeschickten (= ungehörigen) Schwurworten (= Flüchen) zugeredet hat. Wiewohl die Mannsperson ihm guten Bescheid gegeben hat, hat er sich dessen nicht ersättigen lassen (= damit nicht zufrieden gegeben), sondern sie niedergeworfen und mit Fäusten auf sie geschlagen, auch dann den Frieden, der ihm wiederholt geboten wurde, versagt (= verweigert) und den an etlichen andern gebrochen und sich sonst vor solcher Misshandlung (= Vergehen), obwohl er vormals darum gestraft und ihm gnädige Busse auferlegt worden ist, ganz unziemlich, haderisch, aufrührisch und zänkisch gehalten, so dass ihn die Herren an Leib und Leben als einen friedbrüchigen Mann wohl härtiglich strafen konnten, was sie auch tun wollten. Sie haben das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Das hat er aber verkiest (= abgelehnt) und sie um Gnad und Barmherzigkeit gebeten. Auf seine, seiner Hausfrau und Freundschaft (= Verwandtschaft) dringende Bitten sind sie von der fürgenommenen(= beabsichtigten) Straf abgestanden und haben ihn aus dem Gefängnis kommen lassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Handels gegen jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er in ewigen Zeiten keinen Degen, Messer oder andere Waffe tragen, auch in keine offene Zech oder Trinkstube gehen, desgleichen nimmermehr in eine Zunftversammlung, vornehmlich am Zunfttag, berufen werden, sondern ausgeschlossen sein. Wenn er eine Forderung an die Herren oder ihre Bürger hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen und nicht weiter (d.h. an ein höheres Gericht) dringen und dem erteilten Rechtsspruch nachkommen. Würde er Eid und Urfehde nicht halten, so soll er heissen und sein ein meineidiger, treuloser und schädlicher, verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Bernhart Besenfeld, wohnhaft zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ