Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des...
Vollständigen Titel anzeigen
435
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1445 Februar 22
Kopie (von etwa 1470) Staatsarchiv Darmstadt, Erzhausen, beglaubigt durch den kaiserl. Notar (und Katzenelnbogen Schreiber) Johann Alberti von St. Goar, Klerikers des Tr. Bistums; Ziegenhainer Repertorium VII fol. 300v. und XIII fol. 74 und 101v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff sant Peters tach ad kathedram 1445
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des Dorfes Erzhausen für 500 Gulden an Konrad Krieg v. Altheim wiederkäuflich verkauft hatten (Dieser Verkauf war nach dem Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 74 im Jahre 1438 erfolgt). Nachdem sie neuerdings in schwere Bedrängnis geraten sind, aus der sie ohne Hilfe keinen Ausweg finden, hat sich Graf Philipp v. Katzenelnbogen -D. (Der erweiterte Titel des Grafen: v. Diez geht wohl auf Rechnung des Kopisten. Vgl. aber Nr. 4190/1) auf ihre Bitte bereit erklärt, die genannte Dorfhälfte an Erzhausen mit allen zugehörigen Leuten, Zinsen, Gülten, Beeden, Steuern, Atzungen, Lagern, Diensten, Gefällen und Renten für 1.200 Gulden Frankfurter Währung zu übernehmen. Sie quittieren über den Empfang des Kaufgeldes, mit dem sie Konrad Krieg abgelöst haben, und eimächtigen den Grafen, über die genannte Dorfhälfte unwidersprochen zu verfügen. Pauline, die mit Zustimmung des verstorbenen Erzbischof Johann von Mainz als des zuständigen Lehnsherrn ein Wittum von 1.000 Gulden auf dieser Dorfhälfte besaß, übergibt dem Grafen ihre Wittumsverschreibung zu seiner Verwendung. Sollte der Graf in diesem Kauf irgendwie beeinträchtigt werden, kann er sich an allen Gütern der Aussteller solange schadlos halten, bis ihm die 1.200 Gulden zusätzlich der Schäden, die er erlitten hat, zurückgezahlt worden sind. Die Söhne Paulines sollen die genannte Dorfhälfte als Lehen empfangen und verdienen, ohne dass die Rechte des Grafen davon berührt werden. Der Graf verspricht, das Dorf nicht weiterzuveräußern und seine Einlösung jährlich zum 22. Februar mit halbjährlicher Kündigung jederzeit zu gestatten. Die Auszahlung der Rückkaufsumme soll in Darmstadt oder im Umkreis von drei Meilen um Darmstadt erfolgen. Die Aussteller geloben, alle Punkte unverbrüchlich zu halten und nichts gegen sie einzuwenden, und siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4203; Regest: Baur, Hessische Urkunden IV, 37 Anm.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des Dorfes Erzhausen für 500 Gulden an Konrad Krieg v. Altheim wiederkäuflich verkauft hatten (Dieser Verkauf war nach dem Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 74 im Jahre 1438 erfolgt). Nachdem sie neuerdings in schwere Bedrängnis geraten sind, aus der sie ohne Hilfe keinen Ausweg finden, hat sich Graf Philipp v. Katzenelnbogen -D. (Der erweiterte Titel des Grafen: v. Diez geht wohl auf Rechnung des Kopisten. Vgl. aber Nr. 4190/1) auf ihre Bitte bereit erklärt, die genannte Dorfhälfte an Erzhausen mit allen zugehörigen Leuten, Zinsen, Gülten, Beeden, Steuern, Atzungen, Lagern, Diensten, Gefällen und Renten für 1.200 Gulden Frankfurter Währung zu übernehmen. Sie quittieren über den Empfang des Kaufgeldes, mit dem sie Konrad Krieg abgelöst haben, und eimächtigen den Grafen, über die genannte Dorfhälfte unwidersprochen zu verfügen. Pauline, die mit Zustimmung des verstorbenen Erzbischof Johann von Mainz als des zuständigen Lehnsherrn ein Wittum von 1.000 Gulden auf dieser Dorfhälfte besaß, übergibt dem Grafen ihre Wittumsverschreibung zu seiner Verwendung. Sollte der Graf in diesem Kauf irgendwie beeinträchtigt werden, kann er sich an allen Gütern der Aussteller solange schadlos halten, bis ihm die 1.200 Gulden zusätzlich der Schäden, die er erlitten hat, zurückgezahlt worden sind. Die Söhne Paulines sollen die genannte Dorfhälfte als Lehen empfangen und verdienen, ohne dass die Rechte des Grafen davon berührt werden. Der Graf verspricht, das Dorf nicht weiterzuveräußern und seine Einlösung jährlich zum 22. Februar mit halbjährlicher Kündigung jederzeit zu gestatten. Die Auszahlung der Rückkaufsumme soll in Darmstadt oder im Umkreis von drei Meilen um Darmstadt erfolgen. Die Aussteller geloben, alle Punkte unverbrüchlich zu halten und nichts gegen sie einzuwenden, und siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4203; Regest: Baur, Hessische Urkunden IV, 37 Anm.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ