Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1445 Februar 22
Kopie (von etwa 1470) Staatsarchiv Darmstadt, Erzhausen, beglaubigt durch den kaiserl. Notar (und Katzenelnbogen Schreiber) Johann Alberti von St. Goar, Klerikers des Tr. Bistums; Ziegenhainer Repertorium VII fol. 300v. und XIII fol. 74 und 101v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff sant Peters tach ad kathedram 1445
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des Dorfes Erzhausen für 500 Gulden an Konrad Krieg v. Altheim wiederkäuflich verkauft hatten (Dieser Verkauf war nach dem Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 74 im Jahre 1438 erfolgt). Nachdem sie neuerdings in schwere Bedrängnis geraten sind, aus der sie ohne Hilfe keinen Ausweg finden, hat sich Graf Philipp v. Katzenelnbogen -D. (Der erweiterte Titel des Grafen: v. Diez geht wohl auf Rechnung des Kopisten. Vgl. aber Nr. 4190/1) auf ihre Bitte bereit erklärt, die genannte Dorfhälfte an Erzhausen mit allen zugehörigen Leuten, Zinsen, Gülten, Beeden, Steuern, Atzungen, Lagern, Diensten, Gefällen und Renten für 1.200 Gulden Frankfurter Währung zu übernehmen. Sie quittieren über den Empfang des Kaufgeldes, mit dem sie Konrad Krieg abgelöst haben, und eimächtigen den Grafen, über die genannte Dorfhälfte unwidersprochen zu verfügen. Pauline, die mit Zustimmung des verstorbenen Erzbischof Johann von Mainz als des zuständigen Lehnsherrn ein Wittum von 1.000 Gulden auf dieser Dorfhälfte besaß, übergibt dem Grafen ihre Wittumsverschreibung zu seiner Verwendung. Sollte der Graf in diesem Kauf irgendwie beeinträchtigt werden, kann er sich an allen Gütern der Aussteller solange schadlos halten, bis ihm die 1.200 Gulden zusätzlich der Schäden, die er erlitten hat, zurückgezahlt worden sind. Die Söhne Paulines sollen die genannte Dorfhälfte als Lehen empfangen und verdienen, ohne dass die Rechte des Grafen davon berührt werden. Der Graf verspricht, das Dorf nicht weiterzuveräußern und seine Einlösung jährlich zum 22. Februar mit halbjährlicher Kündigung jederzeit zu gestatten. Die Auszahlung der Rückkaufsumme soll in Darmstadt oder im Umkreis von drei Meilen um Darmstadt erfolgen. Die Aussteller geloben, alle Punkte unverbrüchlich zu halten und nichts gegen sie einzuwenden, und siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4203; Regest: Baur, Hessische Urkunden IV, 37 Anm.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pauline, Tochter Ihrings v. Mauchenheim, Witwe Henne Ulners v. Dieburg, und ihre Söhne Henne und Ruprecht Ulner bekunden, dass sie ihre Hälfte des Dorfes Erzhausen für 500 Gulden an Konrad Krieg v. Altheim wiederkäuflich verkauft hatten (Dieser Verkauf war nach dem Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 74 im Jahre 1438 erfolgt). Nachdem sie neuerdings in schwere Bedrängnis geraten sind, aus der sie ohne Hilfe keinen Ausweg finden, hat sich Graf Philipp v. Katzenelnbogen -D. (Der erweiterte Titel des Grafen: v. Diez geht wohl auf Rechnung des Kopisten. Vgl. aber Nr. 4190/1) auf ihre Bitte bereit erklärt, die genannte Dorfhälfte an Erzhausen mit allen zugehörigen Leuten, Zinsen, Gülten, Beeden, Steuern, Atzungen, Lagern, Diensten, Gefällen und Renten für 1.200 Gulden Frankfurter Währung zu übernehmen. Sie quittieren über den Empfang des Kaufgeldes, mit dem sie Konrad Krieg abgelöst haben, und eimächtigen den Grafen, über die genannte Dorfhälfte unwidersprochen zu verfügen. Pauline, die mit Zustimmung des verstorbenen Erzbischof Johann von Mainz als des zuständigen Lehnsherrn ein Wittum von 1.000 Gulden auf dieser Dorfhälfte besaß, übergibt dem Grafen ihre Wittumsverschreibung zu seiner Verwendung. Sollte der Graf in diesem Kauf irgendwie beeinträchtigt werden, kann er sich an allen Gütern der Aussteller solange schadlos halten, bis ihm die 1.200 Gulden zusätzlich der Schäden, die er erlitten hat, zurückgezahlt worden sind. Die Söhne Paulines sollen die genannte Dorfhälfte als Lehen empfangen und verdienen, ohne dass die Rechte des Grafen davon berührt werden. Der Graf verspricht, das Dorf nicht weiterzuveräußern und seine Einlösung jährlich zum 22. Februar mit halbjährlicher Kündigung jederzeit zu gestatten. Die Auszahlung der Rückkaufsumme soll in Darmstadt oder im Umkreis von drei Meilen um Darmstadt erfolgen. Die Aussteller geloben, alle Punkte unverbrüchlich zu halten und nichts gegen sie einzuwenden, und siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4203; Regest: Baur, Hessische Urkunden IV, 37 Anm.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 1:39 PM CEST
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Hierarchy detail view
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
- Gliederung (Archival tectonics)
- Sonderbestände der Urkunden (Provenienzbestände) (Archival tectonics)
- Sonderbestände der Urkunden (Provenienzbestände): Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) (Archival holding)
- 1 Findbuch Demandt (Classification)