Hempeke Berentorp und der Konvent des Jungfrauenklosters in der Neustadt Lemgo vom Orden St. Augustin nach der Regel der Predigerbrüder der Paderborner Diözese beurkunden, daß sie die von Dietrich, Erzbischof von Köln und Administrator der Kirche Paderborn, von Papst Pius II. und durch seinen Beauftragten, den Bischof Walatesta von Caerino der Schwesternkongregation in der Altstadt Lemgo in der Straße Rampendael erteilten Privilegien wegen Bau einer Kapelle mit Altären und eines Kirchhofs, wegen Haltung von Gottesdiensten durch einen Priester, Verrichtung von heiligen Handlungen und anderer Dinge, wie sie in der päpstlichen Bulle erklärt sind, anerkennen. Sie behalten jedoch ihre, ihres Pfarrers Johann Ymmessen und ihre Nachfolger Rechte vor. Die Schwestern im Rampendael dürfen ihre Horen weder lateinisch noch "vulgär" singen, sie dürfen keine Fremden beerdigen, sie dürfen ohne Zustimmung des Kuraten der Domkirche in ihrer Kapelle die Sakramente durch einen Auswärtigen nicht ministrieren lassen, sie müssen an den vier Festen gewisse Präbenden von den Oblationen an die Kapläne der Nilolaikirche abgeben. Das bekräftigen und besiegeln Arnold von Bodeken und Hermann von Mollenboke, Kanoniker der Paderborner und Mindener Diözese für die Schwestern im Rampendal. Es untersiegeln außerdem die Priorin und ihr Pfarrer. Datm anno domini 1463 die martis sexta mensis Septembris. Original auf Pergament mit vier anhängenden Siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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