Jörg und Bartlin Loy aus Hohengehren, wegen Jagdvergehen in den herzoglichen Forsten und Wäldern einige Zeit zu Waiblingen und Göppingen gef., jedoch auf die Fürbitten ihrer Herren und Freunde gegen Bezahlung eines Abtrags von 30 fl, 15 fl auf nächsten Jörgentag, die übrigen auf Jörgentag übers Jahr, wieder freigelassen, schwören U. und geloben, ihr Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, es sei groß oder klein, bei Androhung der Strafe des Augenausstechens, desgleichen keine Büchse, Bogen, Armbrust oder andere Schießwaffe ohne obrigkeitliche Erlaubnis zu tragen und weder "in schümpff noch ernst". Sie versichern ferner bei ihren Eiden, alles Waidwerk, das sie allein oder mit anderen getrieben hatten, der Herrschaft und ihren Anwälten angezeigt zu haben. Bürgen (30 fl): Jörg Müller aus Hegenlohe, Hans Loy von Hohengehren, Lienhard Loy von Schorndorf, und Hans Michel und Peter Mayer aus Geradstetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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