Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden, 1
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
Stadt Beckum Urkunden
1238 November 1
Regest: Ludolf, Bischof von Münster, überlässt, um die Einkünfte aus seinem Hof in Beckum (Bekehem) zu steigern, die Äcker des Hofes den dortigen Bürgern gegen die Entrichtung eines Erbzinses zur Bestellung. Dazu trifft er mit seinem Schulten Johannes und dessen Ehefrau Elisabeth die Übereinkunft, dass beide nebst Söhnen erster und zweiter Ehe der Elisabeth, den Hof (curtem), das Gericht (iudicium), die Mühle (molendinum Bekehem) und das Erbe Modewic (mansum Modewic) ihm resignieren. Diese werden dafür, mit Ausnahme ihrer Tochter Hadewig, zu Ministerialen. Hadewig soll frei bleiben, an ihrer Stelle jedoch Gertrud, Tochter des Wicbold, das Ministerialenrecht empfangen. Weiterhin gibt er dem Schulten und seiner Frau zu Weichbildrecht (wicbilethereth) von den zum Hofe gehörigen Äckern 12~Morgen zu freier Auswahl, wovon jedoch dem Bischof als Zeichen seiner Herrschaft jährlich 12~Denare zu entrichten sind. Nach dem Tode des Johannes und seiner Frau sollen die Ländereien erblich auf die Söhne übergehen und zwar die eine Hälfte auf die Söhne des ersten Mannes, die andere Hälfte auf die beiden Söhne des Johannes. Falls diese ohne Leibeserben sterben, soll alles an die Söhne der ersten Ehe gelangen. Außerdem erhält die Schulzin (villica), die Frau des Johannes, und ihr Sohn Ekbert, der als Ältester die Meierei (villicatio) erbt, 12 andere Äcker zu lebenslänglichem Nießbrauch. Der Bischof siegelt. Zeugen: Der Dompropst Wilehelm, der Domdechant Godefrid, der Vicedominus Bernhard, der Kanoniker Herman de Didinghoven, der Kaplan Arnold, Bernhard notarius, Volquin notarius, Hinrich viceplebanus in Bekehem, Volquin plebanus in Velheren; Wicbold de Holte, Otto de Horstmare, der Burggraf Conrad in Stromberg, der Burggraf Godefrid in Regchethe, Heriman de Mervelde, die Gebrüder Bernhard und Friderich de Menhuvele, der Droste (dapifer) Albert, der Kämmerer Johannes, Rotger de Bekehem, Everhard de Werne, Albert de Holnhorst, die Gebrüder Herman und Bertram de Hakenez sowie Lambert de Vrekenhorst.
1) Ausfertigung, Pergament 30 x 21,5 cm; anhängendes Siegel an rot-gelben Seidenfäden (in Leinen eingenäht) völlig zerbröckelt. Rückseite: Bischof Ludolf will den Bürgern zu Beckum die landereyen des hoves Beckum verheuern. Er sich mit den schultzen Joannes hirüber vergleicht de anno M°CCXXXVIII° Kalendas Novembris; Signatur: III D 1 a.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 1
2) Drucke: 1) Joseph Niesert, Münsterische Urkundensammlung, 2. Band, Coesfeld 1827, S. 402 405; 2) WUB 3, 348. Deutsche Übersetzung in: Schmieder/Ahlmer/Winkelmann; Stadt Beckum 1974, S. 17/19.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 1
2) Drucke: 1) Joseph Niesert, Münsterische Urkundensammlung, 2. Band, Coesfeld 1827, S. 402 405; 2) WUB 3, 348. Deutsche Übersetzung in: Schmieder/Ahlmer/Winkelmann; Stadt Beckum 1974, S. 17/19.
Urkunden
Kalendas Novembris
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:48 MEZ
Namensnennung 3.0 Deutschland