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Eigentumsverhältnisse der auf deutscher Seite verbliebenen Grundstücksflächen beim Kommissionshaus in Kurzebrack, Regierungsbezirk Marienwerder
I. HA Rep. 87 >> 08 F - WASSERWIRTSCHAFTSABTEILUNG >> 08.03 Wasserbau und Wasserwirtschaft >> 08.03.01 Wasserwesen, Allgemeines. Wasserrecht >> 08.03.01.06 Grundeigentum, Grunderwerb, Grundverwertung
1923, 1927
Enthält:
- Möglicher Ankauf der Flächen durch den Deichverband, 1927
- Gesetz vom 29. März 1927 über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen über die Benutzung von Baulichkeiten in Kurzebrack durch Polen und über den Zugang zu diesen Baulichkeiten; Gesetz vom 29. März 1927 wegen eines deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Zoll- und Paßabfertigung und den Eisenbahnverkehr in Kurzebrack; Gesetz vom 29. März 1927 über das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über Bergwerksfelder, die durch die deutsch-polnische Grenze durchschnitten sind; Gesetz vom 29. März 1927 über das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecke der Oder. Reichsgesetzblatt Teil II, S. 137-157 (amtliche Druckschrift).