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Der Dekan Gottfried [von Estenfeld] und das Kapitel des Stifts Neumünster beurkunden einen Gütertausch zwischen dem Stift und dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg. Dieser Tausch erfolgte mit Zustimmung des Würzburger Elekten Wolfram [von Grumbach] sowie aufgrund eines im Stiftskapitel gefällten Beschlusses, bei dem der Dekan, der Kustos Rüdiger von der Hohenlaube, der Kanoniker Johannes von Königshofen, der Kapitelsenior [Heinrich] Horand, der Dompfarrer und Kanoniker Heinrich von Katzenstein, der Kanoniker Otto von Amorbach, der Cellerar Iring [von Neustadt], der Kantor Hademar, der Scholaster Albert und die Kanoniker Eberhard von Katzenstein, Heinrich von Leinach, Gerung von Widdern, Herbord von Dettelbach und Nikolaus [von Burgheim] anwesend waren. Das Stift übergibt daher der Deutschordenskommende ein Haus in der Stadt Würzburg unter Verzicht auf alle seine Rechte daran. Dieses stößt im Süden an das Haus des Stiftskantors Hademar, im Westen an die Stiftskurie Zeitz ("Cycze"), im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße. Dafür erhält das Stift von den Deutschordensbrüdern ein Haus in der Stadt Würzburg, das im Süden an die Stiftskurie Öllingen, im Westen an die Stiftsbäckerei, im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße stößt. Ein Zins von 1 Pfund Wachs, den das Stift bisher jedes Jahr am 15. Juli ("in Divisione apostolorum") von diesem Haus erhalten hat, soll ihm künftig von dem Kanoniker und bischöflichen Notar Nikolaus [von Burgheim] und allen seinen Besitznachfolgern von der Stiftskurie Paradies entrichtet werden. Dekan und Kapitel verzichten daher ausdrücklich auf den Zins von diesem Haus. Datum 1323 iiii/to/ kalendas maii. Aussteller: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
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Der Dekan Gottfried [von Estenfeld] und das Kapitel des Stifts Neumünster beurkunden einen Gütertausch zwischen dem Stift und dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg. Dieser Tausch erfolgte mit Zustimmung des Würzburger Elekten Wolfram [von Grumbach] sowie aufgrund eines im Stiftskapitel gefällten Beschlusses, bei dem der Dekan, der Kustos Rüdiger von der Hohenlaube, der Kanoniker Johannes von Königshofen, der Kapitelsenior [Heinrich] Horand, der Dompfarrer und Kanoniker Heinrich von Katzenstein, der Kanoniker Otto von Amorbach, der Cellerar Iring [von Neustadt], der Kantor Hademar, der Scholaster Albert und die Kanoniker Eberhard von Katzenstein, Heinrich von Leinach, Gerung von Widdern, Herbord von Dettelbach und Nikolaus [von Burgheim] anwesend waren. Das Stift übergibt daher der Deutschordenskommende ein Haus in der Stadt Würzburg unter Verzicht auf alle seine Rechte daran. Dieses stößt im Süden an das Haus des Stiftskantors Hademar, im Westen an die Stiftskurie Zeitz ("Cycze"), im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße. Dafür erhält das Stift von den Deutschordensbrüdern ein Haus in der Stadt Würzburg, das im Süden an die Stiftskurie Öllingen, im Westen an die Stiftsbäckerei, im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße stößt. Ein Zins von 1 Pfund Wachs, den das Stift bisher jedes Jahr am 15. Juli ("in Divisione apostolorum") von diesem Haus erhalten hat, soll ihm künftig von dem Kanoniker und bischöflichen Notar Nikolaus [von Burgheim] und allen seinen Besitznachfolgern von der Stiftskurie Paradies entrichtet werden. Dekan und Kapitel verzichten daher ausdrücklich auf den Zins von diesem Haus. Datum 1323 iiii/to/ kalendas maii. Aussteller: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Der Dekan Gottfried [von Estenfeld] und das Kapitel des Stifts Neumünster beurkunden einen Gütertausch zwischen dem Stift und dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg. Dieser Tausch erfolgte mit Zustimmung des Würzburger Elekten Wolfram [von Grumbach] sowie aufgrund eines im Stiftskapitel gefällten Beschlusses, bei dem der Dekan, der Kustos Rüdiger von der Hohenlaube, der Kanoniker Johannes von Königshofen, der Kapitelsenior [Heinrich] Horand, der Dompfarrer und Kanoniker Heinrich von Katzenstein, der Kanoniker Otto von Amorbach, der Cellerar Iring [von Neustadt], der Kantor Hademar, der Scholaster Albert und die Kanoniker Eberhard von Katzenstein, Heinrich von Leinach, Gerung von Widdern, Herbord von Dettelbach und Nikolaus [von Burgheim] anwesend waren. Das Stift übergibt daher der Deutschordenskommende ein Haus in der Stadt Würzburg unter Verzicht auf alle seine Rechte daran. Dieses stößt im Süden an das Haus des Stiftskantors Hademar, im Westen an die Stiftskurie Zeitz ("Cycze"), im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße. Dafür erhält das Stift von den Deutschordensbrüdern ein Haus in der Stadt Würzburg, das im Süden an die Stiftskurie Öllingen, im Westen an die Stiftsbäckerei, im Osten an einen öffentlichen Weg und im Norden an eine öffentliche Straße stößt. Ein Zins von 1 Pfund Wachs, den das Stift bisher jedes Jahr am 15. Juli ("in Divisione apostolorum") von diesem Haus erhalten hat, soll ihm künftig von dem Kanoniker und bischöflichen Notar Nikolaus [von Burgheim] und allen seinen Besitznachfolgern von der Stiftskurie Paradies entrichtet werden. Dekan und Kapitel verzichten daher ausdrücklich auf den Zins von diesem Haus. Datum 1323 iiii/to/ kalendas maii. Aussteller: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1323 April 28
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 110 / 39; Würzburger Urkunden 3391
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1323 April 28
Registratursignatur/AZ: xlviii (15. Jh.)
Registratursignatur/AZ: 47 Ziffer (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: G v (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: P (18. Jh.)
Zusatzklassifikation: 044
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Stift Neumünster, Dekan; an Pergamentstreifen anhängend, besch. S 2: Stift Neumünster, Kapitel; an Pergamentstreifen anhängend, Fragm. S 3: Deutschordenskommende, Konvent; ursprünglich an Pergamentstreifen anhängend, verloren
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.