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Caspar Rham, Richter des Kurfürstlichen weltlichen Gerichts zu Werll, bekennt, dass vor ihm Christoph Pape, Bürger zu Werll, an die Jungfrau Catharina Pape zu St. Walburg binnen Soest, seiner Schwester, eine Kornrente aus seinen drei Morgen Erblandes, an Gerd Mellins Häuschen gelegen, und aus einem Kamp am Brinke verkauft habe unter beiderseitigem Vorbehalt des Kündigungs- bzw. Wiederkaufrechts. Zeugen waren Wilhelm Schotte und Hermann Hanxlede.

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