Bischof Johann Hugo zu Speyer bekundet, dass er Erpho von Gemmingen für diesen selbst und bevollmächtigt für dessen Brüder Weiprecht, Uriel und Reinhard sowie für den Vetter Johann Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Schloss Hornberg und die Dörfer Neckarzimmern, Steinbach und Haßmersheim samt Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Die Vasallen werden bei der Belehnung durch den Reichskammergerichtsadvokaten und -prokurator Dr. iur. Georg Friedrich Müeg vertreten.