Hugo Dietrich von Hohenlandenberg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Margaretha Schuler, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Schuler und der Anna Stocker zu Fleischwangen, die bisher dem Deutschen Orden und der Kommende Altshausen mit Leibeigenschaft "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 5 fl, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, ihrer Leibuntertänigkeit entledigt hat. Auch namens seiner Amtsnachfolger spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, "wie vnd wa sye will", unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet.