Hafenpolizeiordnungen für den Neckarhafen (Winterhafen) in Heilbronn
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 423 Bü 766
K I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 423 Wasser- und Schiffahrtsamt Heilbronn
Wasser- und Schiffahrtsamt Heilbronn >> 6. Strompolizei >> 6.3 Schiffahrts- und Hafenpolizei
(1848) 1858-1898, 1925-1945
Enthält u.a.: Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Reich und der Stadt Heilbronn zum Bau und den Betrieb einer Hafenanlage an der Staustufe Heilbronn von 1935 und zum Bau der Staustufe Heilbronn vom 7. März 1938
Darin: Lagepläne zur Staustufe Heilbronn, den Hafenanlagen, Mannheim, Mannheim-Rheinau, Karlsruhe und Kehl; Hafen- und Zollhofsordnung von 1848 (Ungültig seit 22. Juni 1876); Ordnung für den neuen Neckarhafen zu Heilbronn mit Gebührentarif vom 15. Apr. 1858 und 6. März 1866; Bestimmungen für den Langholzverkehr im neuen Neckarhafen von Heilbronn vom 25. Okt. 1869; Druck für Maueranschlag; Regierungsblätter für das Königreich Württemberg Nr. 29/31. Juli 1876, Nr. 14/29. Mai 1877, Nr. 12/26, Apr. 1894 und Nr. 18/17. Nov. 1898; Skizze zum Schiffshafen Heilbronn über das Belegen mit Schiffen in der Winterzeit von 1894; Vorschriften zur Überwinterung von Schiffen im Neckarhafen in Heilbronn vom 15. Febr. 1895; Druck für Maueranschlag; Sonderbeilage zum Regierungsblatt; Bad. Gesetz- u. Verordnungsblätter Nr. 67/10. Okt. 1933 und Nr. 26/15. Juli 1937; RVB-Nachrichten 1. Jahrg., Folge 32 vom 10. Sept. 1936 zur Reichsbahn und Binnenschiffahrt; Beilage zur Folge 5/1937 der RVB-Nachrichten; Zeitungsausschnitt vom 2. Apr. 1937 zu den Tarifangaben für die Benützung des Sicherheitshafens für Tankschiffe bei Haßmersheim; Regierungsblatt für Württemberg Nr. 3 vom 6. März 1940 zur Hafenpolizeiordnung
Darin: Lagepläne zur Staustufe Heilbronn, den Hafenanlagen, Mannheim, Mannheim-Rheinau, Karlsruhe und Kehl; Hafen- und Zollhofsordnung von 1848 (Ungültig seit 22. Juni 1876); Ordnung für den neuen Neckarhafen zu Heilbronn mit Gebührentarif vom 15. Apr. 1858 und 6. März 1866; Bestimmungen für den Langholzverkehr im neuen Neckarhafen von Heilbronn vom 25. Okt. 1869; Druck für Maueranschlag; Regierungsblätter für das Königreich Württemberg Nr. 29/31. Juli 1876, Nr. 14/29. Mai 1877, Nr. 12/26, Apr. 1894 und Nr. 18/17. Nov. 1898; Skizze zum Schiffshafen Heilbronn über das Belegen mit Schiffen in der Winterzeit von 1894; Vorschriften zur Überwinterung von Schiffen im Neckarhafen in Heilbronn vom 15. Febr. 1895; Druck für Maueranschlag; Sonderbeilage zum Regierungsblatt; Bad. Gesetz- u. Verordnungsblätter Nr. 67/10. Okt. 1933 und Nr. 26/15. Juli 1937; RVB-Nachrichten 1. Jahrg., Folge 32 vom 10. Sept. 1936 zur Reichsbahn und Binnenschiffahrt; Beilage zur Folge 5/1937 der RVB-Nachrichten; Zeitungsausschnitt vom 2. Apr. 1937 zu den Tarifangaben für die Benützung des Sicherheitshafens für Tankschiffe bei Haßmersheim; Regierungsblatt für Württemberg Nr. 3 vom 6. März 1940 zur Hafenpolizeiordnung
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Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:45 MEZ
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