Wolfgang Lackner zu Nonn im Gericht [Reichen-] Hall reversiert Propst Wolfgang, Dekan Andre und dem Konvent von St. Zeno im Namen der Erben seines verstorbenen Bruders Georg Lackner, Bürger zu Reichenhall, den Empfang eines Hauses mit Hofstatt in Reichenhall zu Erbrecht, von welchem ein Ewiggeld zur Feier eines Jahrtags für den Erblasser zu leisten ist;. S: Stadt Reichenhall