König Heinrich (VII.) verordnet, dass die Besitzer des Lehens, mit welchem Marquard Truchsess von Annweiler und dessen sohn Dietrich von seinem Grossvater Heinrich und seinem Oheim Philipp in Sachsen (Sassenheim) und Leutershausen an der Bergstrasse beliehen war, das Kloster Schönau an seinem dort in der Nähe gelegenen freieigenen Hof Marbach nicht beschweren sollen, dessen Abgabenfreiheit durch Zeugnis der Nachbarn erwiesen sei

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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