Abt Joachim von Rot gewährt dem Fischer von Bleß auf Bitten Kaspar Bernhards Freiherrn von Rechberg das Recht, sich in Kirchdorf niederzulassen. Er soll wie andere Anwohner des Dorfes dem Kloster abgabenpflichtig sein, bleibt aber Eigenmann des Freiherrn von Rechberg, dem auch das Fischrecht in der Iller zusteht. Alle Fische, die der Freiherr nicht braucht, sollen dem Kloster angeboten werden; der Preis wird festgelegt. Der Freiherr erlegt die Summe von 120 fl, die dem Sebastian Geiger gegen jährliche Verzinsung von 6 fl gegeben wird. Dieser Zins von 6 fl ist an Heinrich Seyboldt als Hauszins des Fischers zu bezahlen. Unterschrieben von Abt Joachim und Caspar Bernhard Freiherr v. Rechberg (Vgl. U 592). Orig. Perg.-Kerfzettel, ohne Siegel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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