Citationis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Erbschaft
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(1) 1040
Wismar G 67 (W G 3 n. 67)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1693-1710) 14.03.1710-12.09.1713
Kläger: (2) Henning Jochim Gerdes, Sekretär am Tribunal
Beklagter: Elisabeth Schnetler, Witwe des Dr. Hermann Lembcke sowie der Kanzleirat Hinrich Gustav Scheffel als Litiscurator der Witwe
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Hinrich Gustav Scheffel (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Schwester des Verstorbenen, die Ehefrau des Kl.s, ist mit ihren Kindern zu Alleinerben des in der Gefangenschaft in Moskau verstorbenen Kapitäns Jacob Emanuel Lembcke bestimmt worden, weshalb Kl. um Eröffnung des Testaments bittet. Das Tribunal lädt Bekl. am 14.03. auf den 02.04. vor und erteilt an diesem Termin beiden Parteien Kopien des Testaments. Am 14.04. bittet Kl. darum, seine Ehefrau mit Kindern zu Alleinerben gemäß des Testaments zu erklären. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.05. auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu erklären. Am 24.06. wehrt sich Bekl. dagegen, vom Erbe ausgeschlossen zu sein, fordert Inventare des Erbes des zuvor verstorbenen David Hermann und des Jacob Emanuel Lembcke, damit ihr Anteil am Erbe bestimmt werden könne und erbittet Verbot an Kl., etwas aus dem Erbe zu veräußern, bevor es rechtmäßig aufgeteilt ist. Das Tribunal fordert Kl. am 12.07. zur Erwiderung auf. Am 28.10. und 13.11. bittet Bekl., Kl. erneut zur umgehenden Antwort anzuweisen, da sie in ihrem Alter (85 Jahre) an einem schnellen Prozeßende interessiert ist. Am 26.11. weist das Tribunal Kl. entsprechend an. Am 17.12. verteidigt Kl. seinen Anspruch auf das Erbe der Schwäger, am 18.12.1710 weist das Tribunal Bekl. zur Antwort an, die am 05.11.1711 eingeht und in der Bekl. ihre bedrängte finanzielle Lage schildert und fordert, sie an dem Erbe zu beteiligen. Am 11.11.1711 fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 23.01. und 04.02.1712 bittet Bekl. Kl. zur Antwort anzuweisen, das Tribunal erläßt am 30.01. und 20.02. entsprechende Mandate. Am 23.02. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält, am 18.03. begründet er erneut ausführlich seinen Anspruch auf das Erbe und weist den der Bekl. zurück, die er von Scheffel aufgehetzt sieht, dessen Vollmacht er bezweifelt. Am 19.04. beendet das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme. Am 22.08. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 03.10. gibt Kl. eine Erklärung zum Schriftsatz des Bekl. ab, bezweifelt mit Beweisen, daß Scheffel wirklich im Auftrag der gemeinsamen Großmutter handelt und fordert Satisfaktion. Am 31.10. fordert das Tribunal Scheffel zur Erklärung auf und weist Parteien an, mit den gegenseitigen Beleidigungen aufzuhören. Am 18.11. erbittet Scheffel Fristverlängerung, die er am 29.11. erhält. Am 13.12.1712 und 03.02.1713 bittet Kl. die vorgelegten Briefe als Beweismittel in dem Prozeß anzunehmen. Dem folgt das Tribunal am 24.02. Am 23.03. und 15.08. ergreift Scheffel dagegen restitutio in integrum und beweist, daß die Witwe ihm Verhandlungsvollmacht erteilt habe. Das Tribunal nimmt dies am 05.09.1713 zu den Akten. Am 17.12.1715 bittet Scheffel um Anweisung an Kl., Erbinventare vorzulegen. Am 14.01.1716 bestätigt das Tribunal sein Urteil von 1713. Am 26.03.1716 erbittet Scheffel Rückgabe von Originaldokumenten und erhält diese am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1713 2. Tribunal 1713, 1715-1716
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des J.E. Lembcke an Kl. vom 06.06.1704, 29.06.1708; Protokoll der Testamentseröffnung am 02.04.1710; Testament des Jacob Emanuel Lembcke vom 29.08.1705; vom Rostocker Notar Friedrich Ludwig aufgenommene Ansprüche der Bekl. am Erbe des J.E. Lembcke vom 18.10.1709; Erklärung der Cand jur. Johann Barthold Weyse und Hinrich Tanck vom 18.10.1709; Bestellung des H.G. Scheffel zum Litiscurator der Bekl. durch Mecklenburgische Regierungskanzlei vom 21.02. und 21.07.1710; Suppliken der Bekl. an Mecklenburgische Regierungskanzei vom 20.02. und 19.06.1710; von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.11.1711; Bericht des Johann Gabriel Magerfleisch, Diener Scheffels, über Übergabe eines Tribunalmandats am 03.03.1712; Auszug der "vornembsten unwarheiten, Calumnien und Injurien aus gegenseitigen Prod. vom 5. Nov. vorigen Jahres"; Vollmacht von Rektor und Konzil der Universität Rostock für Bekl. vom 13.05.1693; Schreiben der Elisabeth Schnitler an Ehefrau des Kl.s vom 20.04.1712 und an Kl. (o.D.) und 19.06.1712; Vollmacht der Elisabeth Lemcke für Scheffel vom 24.03.1710; Schreiben des Registrators bei der mecklenburgischen Regierung, Ulrich Andreas Giesenhagen, an Scheffel vom 03.02.1713; Aussage Giesenhagens vom 03.02.1713; Aussage der Rostocker Doktoren Franz Ernst Kohl und Albert Heins vom 23.01.1713; Aussage des A. Teet und der Elisabeth Catharina Teet, geb. Lembcke, aus Lübeck vom 07.02.1713; Erklärung der Bekl. vom 02.05.1713
Beklagter: Elisabeth Schnetler, Witwe des Dr. Hermann Lembcke sowie der Kanzleirat Hinrich Gustav Scheffel als Litiscurator der Witwe
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Hinrich Gustav Scheffel (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Schwester des Verstorbenen, die Ehefrau des Kl.s, ist mit ihren Kindern zu Alleinerben des in der Gefangenschaft in Moskau verstorbenen Kapitäns Jacob Emanuel Lembcke bestimmt worden, weshalb Kl. um Eröffnung des Testaments bittet. Das Tribunal lädt Bekl. am 14.03. auf den 02.04. vor und erteilt an diesem Termin beiden Parteien Kopien des Testaments. Am 14.04. bittet Kl. darum, seine Ehefrau mit Kindern zu Alleinerben gemäß des Testaments zu erklären. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.05. auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu erklären. Am 24.06. wehrt sich Bekl. dagegen, vom Erbe ausgeschlossen zu sein, fordert Inventare des Erbes des zuvor verstorbenen David Hermann und des Jacob Emanuel Lembcke, damit ihr Anteil am Erbe bestimmt werden könne und erbittet Verbot an Kl., etwas aus dem Erbe zu veräußern, bevor es rechtmäßig aufgeteilt ist. Das Tribunal fordert Kl. am 12.07. zur Erwiderung auf. Am 28.10. und 13.11. bittet Bekl., Kl. erneut zur umgehenden Antwort anzuweisen, da sie in ihrem Alter (85 Jahre) an einem schnellen Prozeßende interessiert ist. Am 26.11. weist das Tribunal Kl. entsprechend an. Am 17.12. verteidigt Kl. seinen Anspruch auf das Erbe der Schwäger, am 18.12.1710 weist das Tribunal Bekl. zur Antwort an, die am 05.11.1711 eingeht und in der Bekl. ihre bedrängte finanzielle Lage schildert und fordert, sie an dem Erbe zu beteiligen. Am 11.11.1711 fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 23.01. und 04.02.1712 bittet Bekl. Kl. zur Antwort anzuweisen, das Tribunal erläßt am 30.01. und 20.02. entsprechende Mandate. Am 23.02. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält, am 18.03. begründet er erneut ausführlich seinen Anspruch auf das Erbe und weist den der Bekl. zurück, die er von Scheffel aufgehetzt sieht, dessen Vollmacht er bezweifelt. Am 19.04. beendet das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme. Am 22.08. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 03.10. gibt Kl. eine Erklärung zum Schriftsatz des Bekl. ab, bezweifelt mit Beweisen, daß Scheffel wirklich im Auftrag der gemeinsamen Großmutter handelt und fordert Satisfaktion. Am 31.10. fordert das Tribunal Scheffel zur Erklärung auf und weist Parteien an, mit den gegenseitigen Beleidigungen aufzuhören. Am 18.11. erbittet Scheffel Fristverlängerung, die er am 29.11. erhält. Am 13.12.1712 und 03.02.1713 bittet Kl. die vorgelegten Briefe als Beweismittel in dem Prozeß anzunehmen. Dem folgt das Tribunal am 24.02. Am 23.03. und 15.08. ergreift Scheffel dagegen restitutio in integrum und beweist, daß die Witwe ihm Verhandlungsvollmacht erteilt habe. Das Tribunal nimmt dies am 05.09.1713 zu den Akten. Am 17.12.1715 bittet Scheffel um Anweisung an Kl., Erbinventare vorzulegen. Am 14.01.1716 bestätigt das Tribunal sein Urteil von 1713. Am 26.03.1716 erbittet Scheffel Rückgabe von Originaldokumenten und erhält diese am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1713 2. Tribunal 1713, 1715-1716
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des J.E. Lembcke an Kl. vom 06.06.1704, 29.06.1708; Protokoll der Testamentseröffnung am 02.04.1710; Testament des Jacob Emanuel Lembcke vom 29.08.1705; vom Rostocker Notar Friedrich Ludwig aufgenommene Ansprüche der Bekl. am Erbe des J.E. Lembcke vom 18.10.1709; Erklärung der Cand jur. Johann Barthold Weyse und Hinrich Tanck vom 18.10.1709; Bestellung des H.G. Scheffel zum Litiscurator der Bekl. durch Mecklenburgische Regierungskanzlei vom 21.02. und 21.07.1710; Suppliken der Bekl. an Mecklenburgische Regierungskanzei vom 20.02. und 19.06.1710; von Tribunalspedell Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.11.1711; Bericht des Johann Gabriel Magerfleisch, Diener Scheffels, über Übergabe eines Tribunalmandats am 03.03.1712; Auszug der "vornembsten unwarheiten, Calumnien und Injurien aus gegenseitigen Prod. vom 5. Nov. vorigen Jahres"; Vollmacht von Rektor und Konzil der Universität Rostock für Bekl. vom 13.05.1693; Schreiben der Elisabeth Schnitler an Ehefrau des Kl.s vom 20.04.1712 und an Kl. (o.D.) und 19.06.1712; Vollmacht der Elisabeth Lemcke für Scheffel vom 24.03.1710; Schreiben des Registrators bei der mecklenburgischen Regierung, Ulrich Andreas Giesenhagen, an Scheffel vom 03.02.1713; Aussage Giesenhagens vom 03.02.1713; Aussage der Rostocker Doktoren Franz Ernst Kohl und Albert Heins vom 23.01.1713; Aussage des A. Teet und der Elisabeth Catharina Teet, geb. Lembcke, aus Lübeck vom 07.02.1713; Erklärung der Bekl. vom 02.05.1713
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:28 AM CET