Einung zwischen Erzbischof Dietrich und Gerhard von Kleve-Mark betreffend die Verpfändung von Sinzig und Remagen an Kurköln, Übertragung des Marschallamtes von Westfalen an Gerhard von Kleve, Hilfeleistung bei einem Angriff des Herzogs von Berg und seines Sohnes: Gerhard soll die Briefe, die er bezüglich der Gefangennahme des Herzogs von Berg durch den Herzog von Lothringen hat, geltend machen und sich durch keine Tagfahrt von der Herausgabe von Sinzig-Remagen abdrängen lassen; falls der Erzbischof von Trier Sinzig-Remagen nicht herausgeben will, verspricht der Erzbischof ihm seinen Beistand. Die Verpfändungssumme soll 10000 Florin betragen, von denen 5000 Florin bar ausbezahlt, 2000 an Junker Heinrich von Moers entrichtet, der Rest soll auf die Schuld Gerhards bei dem Erzbischof angerechnet werden. Mitsiegler: Von Seiten des Erzbischofs: Johann van Lynepe, Propst an St. Gereon, Salentin Herr zu Isenburg; von Seiten Gerhards: Scheiffard von Merode Herr zu Hemmersbach und Friedrich van Huysen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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