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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hans Mauer (Muerhans), dem Schäfer zu Wiesenbach, auf Lebtag seinen Weidegang der dortigen Schäferei mitsamt Behausung, Scheuern, Ställen, Zubehör und zugehörigen Rechten verliehen hat. Hans und seine Erben oder die Inhaber des Briefs sollen dafür jährlich zu Michaelistag [29.09.] 15 Gulden zinsen und an den kurpfälzischen Schafschreiber reichen. Bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Güter fallen diese mit seinen gesetzten Unterpfanden, namentlich 4 Morgen Acker an der Schafscheuer und seine Habe, an den Pfalzgrafen. Erbitten Hans' Ehefrau und Kinder nach seinem Tode die Verleihung, will der Pfalzgraf dem gemäß derselben Verpflichtungen nachkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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