Der Ritter Johann Boos von Waldeck (-ecke) bekundet: Johann Graf zu Sp. war ihm 200 Gulden schuldig, für die die Brüder Friedrich und Johann von Sötern (Sotern), Rudwin von Stromberg (Stron-), Heinrich Zimar von Sp., Walram von Koppenstein (Coppen-) und Johann Schreiber von Dienstweiler (Dyentzwilre) gebürgt hatten. Nikolaus (Clais) Spieß, Truchseß zu Kreuznach (Crucznach), hat diese 200 Gulden jetzt im Namen des Grafen gezahlt. Johann Boos sagt den Grafen, seine Erben, die Bürgen und alle Betroffenen davon los. Er drückt sein Siegel auf.
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Der Ritter Johann Boos von Waldeck (-ecke) bekundet: Johann Graf zu Sp. war ihm 200 Gulden schuldig, für die die Brüder Friedrich und Johann von Sötern (Sotern), Rudwin von Stromberg (Stron-), Heinrich Zimar von Sp., Walram von Koppenstein (Coppen-) und Johann Schreiber von Dienstweiler (Dyentzwilre) gebürgt hatten. Nikolaus (Clais) Spieß, Truchseß zu Kreuznach (Crucznach), hat diese 200 Gulden jetzt im Namen des Grafen gezahlt. Johann Boos sagt den Grafen, seine Erben, die Bürgen und alle Betroffenen davon los. Er drückt sein Siegel auf.
BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1116
Sp. U 697
Grafschaft Sponheim Urkunden
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
1418 September 25
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 1116. Papier. Sg. aufgedrückt, brauner Abdruck, rund, 3,6 cm DM. Abschr.: KA 67/1340 fol. 115.
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Originaldatierung: "Der geben wart uff sondag nach sant Matheus dag des heilgen aposteln und ewangelisten in der fronfasten a. d. 1418."
Originaldatierung: "Der geben wart uff sondag nach sant Matheus dag des heilgen aposteln und ewangelisten in der fronfasten a. d. 1418."
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 1116. Papier. Sg. aufgedrückt, brauner Abdruck, rund, 3,6 cm DM. Abschr.: KA 67/1340 fol. 115.
Originaldatierung: "Der geben wart uff sondag nach sant Matheus dag des heilgen aposteln und ewangelisten in der fronfasten a. d. 1418."
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 1116. Papier. Sg. aufgedrückt, brauner Abdruck, rund, 3,6 cm DM. Abschr.: KA 67/1340 fol. 115.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ