König Adolf bestätigt und erneuert den Bürgern von Konstanz für ihre vielfachen Verdienste um das Reich die ihnen von König Rudolf 1275 und 1284 verliehene Vergünstigung, dass man sie vor kein Gericht außerhalb der Stadt laden, sondern nur vor ihrem Stadtrichter belangen darf, vorausgesetzt, dass dieser bereit ist, den klägern Recht zu gewähren und dass die bürger sich ihm zu fügen und ihn als Richter anzuerkennen gewillt sind

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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