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Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und
Fachschulwesen (Bestand)
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Bildung, Kultur, Sport, Medien
1981 - 1990
Geschichte des Bestandsbildners: Das Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (BfA), im Folgenden Büro genannt, wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1981 als eine von drei Exporteinrichtungen - dazu gehörte das Exportbüro beim MHF und das Zentrale Büro für Neuererbewegung und Schutzrechte des MHF - eingerichtet. Bis Dezember 1989 war es eine nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesens (MHF), von Januar bis April 1990 des Ministeriums für Bildung (MfB), und für die Zeit von Mai bis Oktober 1990 unterstand es dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MfBW). Das Büro war juristische Person und Haushaltorganisation zugleich.
Von 1981 bis 1985 war Prof. Dr. Eberhard Buzmann als Direktor tätig. Nach seinem Tod übernahm Dipl.-Ing. Wolfgang Kober die Leitung des Büros. Dessen Nachfolger wurde ab 1990 Klaus Krumbiegel, der die Funktion eines Geschäftsführers inne hatte.
Seinen Sitz hatte das Büro anfangs in Dresden/Dürerstraße 26, dann in der Zeunerstraße 1 und später in der Mommsenstraße 13. Auf Grundlage einer Vereinbarung vom 15. Januar 1982 zwischen der Technischen Universität Dresden (TU Dresden) und dem Büro, stellte die TU Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung und übernahm neben haushalts- und verwaltungsrechtlichen Aufgaben die materiell-technische Versorgung sowie die soziale Betreuung der Mitarbeiter des BfA (z.B. gesundheitliche Betreuung in der Betriebspoliklinik, Teilnahme am Werkküchenessen, an der Kinderbetreuung einschließlich Kinderferienlager).
Der Export von immateriellen und materiellen Leistungen der Hoch- und Fachschulen wurde als „grundlegende volkwirtschaftliche Aufgabe" verstanden, die zur „Stärkung der DDR" beitragen sollte.
Gemäß der „Ordnung" oblagen ihm u.a. folgende Aufgaben:
· Vergabe von Studienplätzen für das Direkt-, Teil- und Zusatzstudium sowie für Aspiranturen,
· Vergabe von Weiterbildungskursen, Studienaufenthalten, Trainingskursen und postgradualen Studien,
· Entsendung von Experten, Regierungs- und anderen Beratern,
· Vergabe von Systemlösungen für die Errichtung und das Betreiben von Hochschulen und Instituten (einschließlich medizinischer Einrichtungen),
· Erarbeitung und Vergabe von Expertisen, Studien, Konzeptionen und Gutachten oder die Mitwirkung bei der Erarbeitung derartiger Dokumentationen zur Realisierung von Consulting- oder Anlagenexportverträgen,
· Vergabe von Lehr- und Studienmaterialien sowie von Lizenzen für geschützte und ungeschützte wissenschaftlich-technische Ergebnisse.
Demnach war das BfA Generallieferant bzw. Inlandspartner der Generallieferanten und für die Anleitung und Kontrolle der im Unterstellungsbereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen am Bildungsexport Beteiligten verantwortlich. Ferner war es zuständig für die Koordinierung des Verkaufs von Studienplätzen an den dem MHF unterstellten Hoch- und Fachschulen. Im Rahmen seiner Aufgabenstellung war der Direktor gegenüber den Universitäten, Hoch- und Fachschulen des MHF weisungsberechtigt. Das Büro agierte in den Export-Lizenz-Verhandlungen als Vermittler zwischen den Universitäten und Hochschuleinrichtungen, dem entsprechendem Außenhandelsbetrieb und dem jeweiligen Lizenznehmer. In einem Aktenvermerk über eine Beratung am 11.02.1982 wurden noch einmal die grundsätzlichen Aufgaben festgelegt. Dort wurde ihm u.a. „die Vollmacht des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen" übertragen, „eigenverantwortlich als Partner für alle Aufgaben aufzutreten". Darüber hinaus hat es „Zuarbeiten für Anlagenprojekte, Studien, andere Ausarbeitungen sowie Vorschläge für neue Projekte zu machen", und „es hat zu prüfen, ob der Einsatz von Experten (Berater, Lehrkräfte, anderes Fachpersonal) notwendig und möglich ist." Das Büro hatte die Leistungen des Hochschulwesens exakt zu ermitteln, zu berechnen, dem jeweiligen AHB in Rechnung zu stellen sowie den Eingang der Zahlungen zu kontrollieren. An den Universitäten, Hochschulen und Medizinischen Akademien war der 1. Prorektor für die einheitliche Leitung aller sich aus dem Export ergebenden hochschulpolitischen und ökonomischen Aufgaben verantwortlich. Ihm zur Seite stand ein Exportstab als Beratungsorgan. Mit Weisung vom 07.09.1983 wurde die Leitung, Planung und Abrechnung des Exports im MHF grundlegend definiert und die Verantwortung der Stellvertreter des Ministers, Abteilungsleiter und weiterer Leiter für die Erfüllung der Aufgaben festgelegt. Im Arbeitsprozess zur Realisierung der Exportaufgaben arbeitete das Büro mit unterschiedlichen Fachministerien, mit dem Zentralen Büro für Schutzrechte, Neuerungen und Lizenzen (ZBSL), ehemals Zentrales Büro für Schutzrechte und Neuererbewegung beim MHF (ZBfSN), welches seinen Sitz im gleichen Gebäude hatte, und dem Büro für Internationalen Lizenzhandel (BIL) zusammen. Aktive Angebotspolitik und enge Zusammenarbeit unterhält es ferner mit agro-consult dresden (acd) und anderen Consult-Betrieben.
Die entsprechenden Verantwortlichkeiten für die Erfüllung des Exports von Leistungen der Hoch- und Fachschulen sind in der „Weisung zur Leitung, Planung und Abrechnung des Exports im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vom 07.09.1983" festgeschrieben worden.
Durch verschiedene weitere Vereinbarungen zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und seinen nachgeordneten Einrichtungen, mit Ministerien und Betrieben wurde die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Lösung von Exportaufgaben geregelt und intensiviert. So legte z. B. der Kooperationsvertrag zwischen dem Büro für Auslandsprojekte und dem Kombinat VEB Carl Zeiss Jena (KCZ) vom 19.11.1981 den Grundstock für die Gestaltung der Leistungsbeziehungen bei der Vorbereitung und Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet des Anlagenexports.
Eine weitere direkt unterstellte und haushaltsfinanzierte Exporteinrichtung des MHF war das Exportbüro, welches Generallieferant für materielle Exporte, wie Geräte, Bio- und Feinchemikalien sowie medizinische und Serviceleistungen und Inlandspartner des AHB Transcommerz bzw. Inlandspartner für Generallieferanten der DDR für alle Exportleistungen über die Außenhandelsfirma Berliner Import Export Gesellschaft (BIEG) war. Mit Wirkung vom 01. 02.1990 wurde das Exportbüro Berlin mit dem Büro für Auslandsprojekte Dresden zu einer einheitlichen Exporteinrichtung vereint. Aus dem Exportbüro Berlin wurde der Betriebsteil (BT) Berlin des BfA. Direktor des Exportbüros war seit Januar 1988 Dr. Wilfried Neumann. Mit der Vereinigung beider Einrichtungen wurde er Leiter des Betriebsteils sowie Leiter der Abteilung Export medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
Durch Festlegung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ging das Büro ab 01.01.1991 in Abwicklung. Hierbei lag der Hauptaufgabenschwerpunkt bei der Überführung, Realisierung und Auflösung von Verträgen. Das Büro wurde mit Wirkung vom 31.10.1991 aufgelöst.
Anhand des ab 01.02.1990 gültigen Stellenplans wurde folgende Struktur für das Büro rekonstruiert:
Bestandsbeschreibung: Das Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (BfA), im Folgenden Büro genannt, wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1981 als eine von drei Exporteinrichtungen - dazu gehörte das Exportbüro beim MHF und das Zentrale Büro für Neuererbewegung und Schutzrechte des MHF - eingerichtet. Bis Dezember 1989 war es eine nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesens (MHF), von Januar bis April 1990 des Ministeriums für Bildung (MfB), und für die Zeit von Mai bis Oktober 1990 unterstand es dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MfBW). Das Büro war juristische Person und Haushaltorganisation zugleich.
Bestandsgeschichte
Das Schriftgut des Büros für Auslandsprojekte wurde in mehreren Etappen im Zusammenhang der Abwicklung in das Bundesarchiv übernommen. Übernahmen erfolgten am 11.07., 14.10., 22.11. und am 10.12.1991. Das Schriftgut des Büro für Auslandsprojekte, als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen, wurde in der Bundesarchivtektonik unter der Bestandssignatur DR 302 aufgenommen. Die Übergabe des Schriftgutes erfolgte mit Bündellisten.
Archivische Bearbeitung und Bewertung
Das Schriftgut umfasste bei seiner Übernahme in das Bundesarchiv 11,5 lfm. Die archivische Bearbeitung und Bewertung wurde im Jahre 2005 begonnen. Bis dahin wurde lediglich eine Kassation von Rechnungsbelegen (1,0 lfm) vorgenommen. Mittels der vorhandenen Bündellisten konnte ein Überblick über die Überlieferung gewonnen werden. Folgende Struktureinheiten waren vertreten:
L = Abteilung Export - wtE/ Lizenzen (27 Bündel);
A = Abteilung Anlagenexport (17 Bündel);
B = Abteilung Bildungsexport (9 Bündel);
BA = Büro allgemein (8 Bündel);
P = Abteilung Planung (3 Bündel).
Anhand dessen wurde eine „Grund"-Klassifikation erstellt, die im weiteren Verlauf der Bearbeitung ergänzt wurde in Übereinstimmung mit ermittelten Stellenplänen.
Die in Bündeln verpackten Akten-Leitz-Ordner wurde aufgelöst und die enthaltenen Vorgänge nach der „Anweisung für die archivarische Tätigkeit im Bundesarchiv" erschlossen. Weitere Kassationen wurde aufgrund der vorliegenden Wertigkeit der Unterlagen und angesichts der eher geringen Überlieferung nicht vorgenommen. Die Hauptüberlieferung mit 380 AE liegt im Bereich Export. Davon umfassen die wissenschaftlich-technischen Ergebnisse bzw. Leistungen 267 Akten. Die übrigen 104 AE spiegeln den Verwaltungs- und Planungsbereich wider. Unterlagen zu wissenschaftlich-technischen Ergebnissen wurden intensiv verzeichnet. Der Aktentitel gibt sowohl das wissenschaftlich-technische Ergebnisse wieder, als auch zusätzliche Informationen, welche Universität, Hochschule oder Medizinische Akademie, welcher Außenhandelsbetrieb und welche Firma im Lizenzverfahren beteiligt waren.
Die Verzeichnungseinheiten wurden mittels IT-gestützter Erfassung in die Archivdatenbank BASYS-2S eingetragen.
Nach Abschluss der Bearbeitung umfasst der Bestand 484 Akteneinheiten (AE) im Umfang von 9,3 lfd. Meter.
Zitierweise des Bestandes
Die Akten sind unter Angabe der offiziellen Abkürzung des Bundesarchivs (BArch) und danach der Archivsignatur (Bestandsbezeichnung und abgetrennt durch Schrägstrich die Bandnummer) zu zitieren.
Die Quellenangabe lautet z.B.:
· In Langform: Bundesarchiv, DR 302 Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen / Signatur des Aktenbandes
·
· Und in Kurzform: BArch DR 302/472.
Inhaltliche Charakterisierung: Durch den Export von Leistungen (immaterielle und materielle) der Hoch- und Fachschulen wurden vielseitige und langfristige außenwirtschaftliche Beziehungen unterhalten und Devisen (Valuta) eingenommen. Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ oder auch wtZ) erfolgte auf der Grundlage zweiseitiger Freundschaftsverträge und auf der Ebene des RGW. WTZ ist die Bezeichnung für den entgeltlichen oder kostenlosen Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Produktions-Know-how bzw. Lizenzvergabe. Grundlage bildete der entgeltliche Austausch von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, der auf bilateralem Wege vorgenommen werden sollte. In der DDR wurde als Lizenz „eine im internationalen Handel vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen". Der Lizenzvertrag verpflichtete einerseits den Lizenzgeber, wissenschaftliche oder wissenschaftlich-technische Ergebnisse, industrielle Muster oder Warenzeichen zur Nutzung zu überlassen, und andererseits den Lizenznehmer, die Lizenzvergütung zu zahlen. Neben der entgeltlichen Übergabe war auch eine unentgeltliche Übergabe vorgesehen.
Universitäts- und Hochschulvereinbarungen waren über viele Jahre die einzige Grundlage der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit im Bereich des Hochschulwesens ins kapitalistische und sozialistische Ausland. Inwieweit die DDR die internationale Hochschulpolitik gefördert, aber auch gefordert hat, zeigt sich beispielhaft in den vorliegenden Akten. Daneben wurde aktiv die Aus- und Weiterbildung von ausländischen Bürgern an Universitäten und Hochschulen auf kommerzieller Basis unterstützt. Hierzu zählen Ausbildungsvereinbarungen z.B. mit Kamerun, Simbabwe, Jordanien, Libyen, Syrien, Algerien, der SR Vietnam, der VDR Jemen, Brasilien, Iran, Irak, Frankreich, Österreich, Japan. Die im Bestand überlieferten Akten zu individuellen Rahmenausbildungsverträgen geben dazu Auskunft.
Anhand der überlieferten Unterlagen der Abteilung Export des Büros für Auslandsprojekte lässt sich ferner ein eindrucksvolles Bild ermitteln, in welcher Art und in welchem Umfang Ergebnisse auf verschiedensten Wissenschaftsgebieten, z.B. Softwaretechnologie, Verfahrenstechnologie, Medizin, Elektrotechnik, Maschinenbau, Schifffahrt, Biologie, Chemie, Physik, Landwirtschaft sowohl ins sozialistische als auch ins kapitalistische Ausland angeboten und zur Nutzung überlassen worden sind. Interessant dürfte dabei auch sein, namenhafte Firmen wie z.B. BASF, Siemens, Henkel, Volkswagen (VW) sowie Monsanto unter den Lizenznehmern wiederzufinden.
Gravierende Lücken mussten in der Überlieferung des Leitungsbereiches festgestellt werden. So sind keinerlei Unterlagen zu Dienstberatungen und Schriftwechsel mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorhanden. Nur wenige Akten (9 AE) konnten mit Bezug auf Jahres-, Fünfjahrespläne und Planabrechnungen ermittelt werden. Daher wurden auch die Tageskopien des Direktors und die Ein- und Ausgänge von Fernschreiben im Aktenbestand belassen. Aus den Verantwortlichkeiten zur Leitung und Planung des Export im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen lässt sich ergänzende Überlieferung im Bestand DR 3 ableiten. Da verschiedene Leiter von Organisationseinheiten im Ministerium dafür verantwortlich waren, dass an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen exportfähige Leistungen in Lehre, Forschung und medizinischer Betreuung erbracht werden, soll an dieser Stelle vor allem auf die Aktengruppen Minister, Stellvertreter des Ministers für Erziehung und Ausbildung, Stellvertreter des Ministers für Internationale Beziehungen, Abt. Auslands- und Ausländerstudium, sowie Stellvertreter des Ministers für Planung und Ökonomie, insbesondere Abt. Export hingewiesen werden.
Zitierweise: BArch DR 302/...
Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, 1980-1990
511 Aufbewahrungseinheiten; 10,5 laufende Meter
Bestand
deutsch
Fremde Archive: Archiv der TU Dresden
Archiv der FSU Jena (z.B. Unterlagen zum Ausländerstudium)
Carl Zeiss Archiv
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: DR 3 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen
DR 4 Ministerium für Bildung
DL 2 Ministerium für Außenhandel
DL 204 Zentrales Büro für Internationalen Lizenzhandel
DL 209 Berliner Import-Export-Gesellschaft mbH (BIEG)
Literatur: Ein Studium in der DDR = Estudios en la RDA / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Berlin, 1983.
Wissenschaft und Bildung : DDR - Ihr Partner / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Dresden, 1983.
Friedrich Schiller University in Jena / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Dresden, 1983.
Medizinische Hochschulzentren in der DDR = Medical university centres in the GDR / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Dresden, 1984.
Special academic courses / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Dresden, 1986.
Science and education, science and technology : GDR - your partner / Hrsg. Büro für Auslandsprojekte beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. - Dresden, 1986.
Haendcke-Hoppe, Maria: Sorgenkind Lizenzhandel : zur Rolle des Lizenzhandels in der DDR . - Berlin-West, 1974.
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR - UdSSR : die Politik der SED zur Entwicklung und Festigung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit von DDR u. UdSSR / Hrsg.: Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. - Berlin, 1986.