Streit um Rückzahlung von 2000 Rtlr. und Immission in das Gut Welschenbeck. Der verstorbene Freiherr Otto Werner Walpott (Waldbott) von Bassenheim zu Gudenau, Erbburggraf des Erzstifts Köln, hatte am 28. Mai 1674 den Deputierten der jül.-berg. Landstände, darunter auch der Freiherr (Gottfried Arnold) von Dornick (der Vater des Appellanten), 2000 Rtlr. geliehen. Als die Rückzahlung nicht erfolgte, strengte die Witwe des Gläubigers, die Appellatin, beim Offizial in Köln eine Klage auf Immission in das Gut Welschenbeck an. Die Tochter des Appellanten gibt nun an, das Gut könne nicht zur Begleichung der von ihrem Vater gemachten Schulden herhalten, da es von ihrer Mutter mit in die Ehe gebracht worden sei und der Vater zu Lebzeiten der Mutter keine Verfügungsgewalt über das Gut besessen habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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