Vor dem bischöflichen Straßburger Hofrichter geben genannte Bewohner des Tales Oppenau Kundschaft über die Zugehörigkeit des hohen Gerichts in dem Tale Oppenau an das Bistum Straßburg und über die Rechtsverhältnisse der sogenannten Ritterleute, die die Lehengüter der Ritter und Edelknechte bauen.